Schaden durch Schlagloch

21.12.2013 347 Mal gelesen Autor: Michael Schneider
Gerade nach Frostperioden sind Schlaglöcher und daraus herrührende Fahrzeugschäden leider ein großes Thema für den Autofahrer. Dann ist es gut zu wissen, ob und wie man Schadensersatz in solchen Fällen bekommen kann.

Erleidet ein Kraftfahrer nach dem Durchfahren eines Schlaglochs einen Fahrzeugschaden, so kann dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem für den Straßenzustand Verantwortlichen (sog. Verkehrssicherungspflichtiger) zustehen.

Nach der Rechtsprechung hat der Verkehrssicherungspflichtige, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten und sich aus der Beschaffenheit eines Verkehrsweges nicht ohne weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen zu bewahren oder zumindest davor zu warnen.

Eine Haftung des Verantwortlichen ergibt sich dann, wenn durch den Verkehrssicherungspflichtigen erforderliche und zumutbare Maßnahmen schuldhaft unterlassen wurden und der Schaden hierdurch entstanden ist.

Zunächst trifft den Verkehrssicherungspflichtigen eine relativ weitreichende Kontrollpflicht der Straßen. Der Umfang der Kontrollpflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung der Straße.

Vom Grundsatz her gilt:

Auf viel befahrenen Straßen müssen die Kontrollen mehrmals wöchentlich, unter Umständen sogar täglich erfolgen. Auf weniger befahrenen und verkehrsunwichtigen Straßen reicht gegebenenfalls eine einmalige Kontrollfahrt pro Woche oder alle paar Wochen aus. Die Verkehrsbedeutung der Straße ist im Einzelfall ausschlaggebend. Wird bei der Kontrolle eine gefahrträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags festgestellt, muss umgehend gehandelt, d.h. die Beschädigung behoben werden. Je nach Einzelfall kann aber zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein. Ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten kann bei Mitverschulden ganz oder teilweise entfallen, z.B. wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren. Ein Kraftfahrer darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung und ohne Schäden ist. Dies gilt insbesondere für Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu darf der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung (z.B. Autobahn) erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die geeignet sind, Fahrzeuge zu beschädigen.

Für eine kompetente Regulierung Ihres Schadens können Sie uns diesen nunmehr auch unkompliziert online unter www.bussgeld24.com melden. Wir setzen uns nach Ihrer Meldung unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten.

(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Schneider , Bamberg Email: bamberg@roeschert-junkert.de)