NRW-Soforthilfe 2020 behalten? | So Coronahilfe Rückzahlung vermeiden!

19.09.2022 138 Mal gelesen Autor: Hermann Kaufmann
Soforthilfe 2020 (NRW) zurückzahlen? So können Sie die Coronahilfe Rückzahlung wegen Soforthilfe Liquiditätsengpass erfolgreich abwehren. | Update 2022

Darf ich die NRW-Soforthilfe 2020 möglicherweise behalten?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in drei Fällen zugunsten von Selbständigen und Kleinunternehmern entschieden, die gegen eine Rückzahlung  von NRW-Corona-Soforthilfen 2020 geklagt hatten. Das Urteil wird noch vom OVG Münster überprüft.

Hintergrund der Entscheidung waren die Angaben, die das Land NRW im Soforthilfeantrag und den Bewilligungsbescheiden hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht vorgegeben hatte. Dort war die Rückzahlungspflicht einerseits an Umsatzeinbußen, andererseits auch an Liquiditätsengpässe geknüpft worden, ohne die genauen Berechnungsgrundlagen anzugeben. Überdies sei die Soforthilfe für finanzielle Notlagen gedacht gewesen. Wegen der Unbestimmtheit dieser Vorgaben hielt das Gericht die Bescheide insoweit für rechtswidrig und wies den Rückzahlungsanspruch des Landes zurück.

 

Wie sind Liquiditätsengpass, Umsatz und finanzielle Notlage zu definieren?

Die genauen Definitionen sollten im Vorfeld für den Bürger nachvollziehbar sein, um die Bedingungen einer Rückzahlung selbst ausrechnen zu können. Jedem Hilfspaket im Rahmen der Coronahilfen sind in der Regel FAQs beigefügt, die die Beantwortung erlauben; dabei gibt es keine stets heranzuziehende Definitionen, sondern es müssen zu jedem Hilfspaket die jeweiligen Begriffsklärungen geprüft werden. Meist wird unter "Liquiditätsengpass" ein geringerer Monatsgewinn als die monatlichen Fixkosten verstanden, unter Umsatz hingegen den Erlös des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Ausgaben. "Finanzielle Notlage" ist ein politischer Begriff und kaum zu konkretisieren.

 

Ich habe die NRW-Soforthilfe 2020 bereits zurückerstattet. Kann ich das Geld zurückfordern?

Nein; da die Zahlung eine Billigkeitsleistung darstellte, auf die kein Anspruch besteht, fehlt insoweit eine Klagegrundlage nach Rückzahlung des Geldes.

 

Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten, dessen Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Kann ich trotzdem die Rückzahlung verweigern?

Ja, wenn in den verwendeten Texten für Antrag, Rückmeldebogen und Rückzahlungsbescheid dieselben textlichen Mängel wie in den entschiedenen Fällen bestehen. Die insoweit rechtswidrigen Bescheide sind zwar wirksam, werden von der Verwaltung aber möglicherweise nicht durchgesetzt, sodass der Betreffende faktisch das Geld behalten kann.

 

Ich habe NRW-Soforthilfe 2020 erhalten. Was muss ich tun?

Lassen Sie Antrag und Bescheid durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen. Bei einer vergleichbaren Sachlage mit den entschiedenen Einzelfällen kann er vorsorglich Widerspruch für Sie einlegen, sodass ein Rückzahlungsbescheid ggf. gar nicht erst erlassen wird.

Die Kanzlei Hermann Kaufmann (04202-638370) hilft Ihnen gerne.

 

Quellen zum Thema Coronahilfe Rückzahlung

https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2221/index.php

https://www.brak.de/newsroom/news/vg-zu-corona-soforthilfen-soloselbststaendige-in-nrw-muessen-nicht-zurueckzahlen/

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-49845.html

https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/coronahilfe-soforthilfe-2020-rueckzahlung

 

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