Klage gegen Google wegen Verstoßes gegen informationelle Selbstbestimmung vor dem LG Dortmund eingereicht

21.07.2015 301 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Für einen weiteren Mandanten haben wir nunmehr Klage gegen die Google Inc. auf Löschung von Suchergebnissen wegen Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung vor dem LG Dortmund eingereicht.

Ein Vorgehen gegen den Seitenbetreiber, der die rechtswidrigen Inhalte zum Abruf bereithält, war wenig aussichtsreich, da dieser seinen Sitz in Brasilien hat. Ein Vorgehen gegen Google ist jedoch unabhängig davon möglich. Über unseren Mandanten werden Informationen und Daten zum Abruf bereitgehalten, die gegen sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Diese Inhalte werden über die Suchergebnisse durch Eingabe des Namens unseres Mandanten kanalisiert. Dies ist unzulässig.