Kredite der Sparda und Widerruf: Wann können Kunden sich erfolgreich von ihrem Darlehen lösen?

20.11.2014 310 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Der Widerruf von Krediten erfreut sich einiger Beliebtheit bei Sparda-Kunden. Und tatsächlich bieten einige der von Spardabanken verwendeten Verträge Ansatzpunkte für Widerrufe. Trotzdem handelt es sich nicht um eine stets funktionierende Allzwecklösung. Wann können Kunden erfolgreich widerrufen?

Der Kreditmarkt bietet Bankkunden viele attraktive Möglichkeiten. Wenn Bankkunden diese Angebote mit ihren bestehenden Altverträgen vergleichen, stellt sich so mancher Darlehensnehmer die Frage, ob ihm der durch die Medien populär gewordene Widerruf weiterhelfen kann. Auch Kunden von Sparda-Banken ließen von Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ihre Kreditverträge auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen. Nicht jeder dieser Verträge hielt einer juristischen Überprüfung stand.

 

Was können Sparda-Kunden, die an einen Widerruf denken, hieraus ableiten? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf um ein wichtiges Verbraucherrecht und nicht um eine Allzwecklösung handelt. Denn für einen wirksamen Widerruf müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Widerruf kann beispielsweise nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Allerdings muss die die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Denn eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung verhindert, dass die Frist zu laufen beginnt; selbst wenn der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.

 

Widerrufsbelehrung nimmt zentrale Rolle beim Widerruf ein

 

Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Sparda-Bank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge der verschiedenen regionalen Sparda-Banken beantworten. Es gibt jedoch in häufig verwendeten Vertragsvordrucken Ansatzpunkte für Widerrufe. So verwendeten manche Sparda-Banken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Entsprechende Vertragsvordrucke wurden beispielsweise von der Sparda Baden-Württemberg eG oder der Sparda-Bank Ostbayern eingesetzt. Solche "Auswahlmöglichkeiten", wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt, verhindern jedoch einen Friststart.

 

Ob Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, lässt nur im Einzelfall klären

 

Doch trotz dieses Beispiels kann nur einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar geklärt werden, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann. Denn es gibt nicht "den" Sparda-Bank-Darlehensvertrag. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Daher können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen.

Wenn Sparda-Bank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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