Für Anleger besteht bei Allenby Group (allenbygroup.com) ein konkreter behördlicher Warnhinweis. Die BaFin veröffentlichte am 23. Juli 2026 eine Warnung zu der Website. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Zugleich weist die Finanzaufsicht auf einen Identitätsmissbrauch hin: Die unbekannten Betreiber geben sich als britisches Unternehmen aus, dessen Name missbräuchlich verwendet werde.
Die Betreiber von allenbygroup.com werden nach Angaben der BaFin nicht von ihr beaufsichtigt. Für Anleger ist deshalb wichtig, den Internetauftritt nicht mit dem tatsächlich existierenden britischen Unternehmen gleichzusetzen.
Allenby Group – Was ist bekannt?
Die BaFin-Warnung richtet sich ausdrücklich gegen allenbygroup.com. Nach den Erkenntnissen der Behörde werden über diese Website ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten.
Besonders bedeutsam ist der Hinweis zum verwendeten Unternehmensnamen. Die Betreiber sollen sich als ein britisches Unternehmen ausgeben, dessen Identität beziehungsweise Name ohne dessen Zustimmung verwendet wird.
Ein solcher Identitätsmissbrauch kann für Anleger schwer zu erkennen sein. Bei einer Internetrecherche findet sich möglicherweise tatsächlich ein Unternehmen mit dem angegebenen Namen. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass dieses Unternehmen auch die betreffende Website betreibt.
Entscheidend sind vielmehr die konkrete Domain, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Bankverbindungen.
Wer von Allenby Group kontaktiert wurde, sollte diese Angaben deshalb vollständig dokumentieren und nicht eigenständig das reale britische Unternehmen für Handlungen der unbekannten Websitebetreiber verantwortlich machen.
Allenby Group – Betrug?
Die BaFin-Warnung stellt keine strafrechtliche Verurteilung konkreter Personen dar. Dennoch bestehen erhebliche Warnsignale: unerlaubte Finanzdienstleistungen, unbekannte Betreiber und ein von der Behörde ausdrücklich benannter Identitätsmissbrauch.
Aus vergleichbaren Fällen ist bekannt, dass ein fremder Unternehmensname gezielt Vertrauen erzeugen kann. Interessenten prüfen den Firmennamen, finden ein tatsächlich existierendes Unternehmen und gehen deshalb davon aus, mit einem etablierten Anbieter zu kommunizieren.
Die entscheidende Frage lautet jedoch: Wer steckt tatsächlich hinter allenbygroup.com?
Wer bereits investiert hat, sollte insbesondere prüfen, an wen das Geld überwiesen wurde. Stimmen Kontoinhaber und angeblicher Vertragspartner nicht überein, besteht zusätzlicher Klärungsbedarf.
Gleiches gilt, wenn Zahlungen auf mehrere Konten, an Privatpersonen oder an Gesellschaften verlangt wurden, die in den Vertragsunterlagen überhaupt nicht erscheinen.
Auszahlungsprobleme bei Allenby Group?
Betroffene sollten besonders vorsichtig sein, wenn eine Auszahlung angeblicher Gewinne von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird.
Aus vergleichbaren Anlagebetrugsfällen sind Forderungen nach angeblichen Steuern, Provisionen, Sicherheitsleistungen, AML-Gebühren oder Freischaltungskosten bekannt.
Ob solche Forderungen bei Allenby Group im jeweiligen Einzelfall gestellt wurden, muss anhand der Kommunikation geprüft werden.
Angesichts der BaFin-Warnung sollten zusätzliche Zahlungen jedoch nicht allein deshalb geleistet werden, weil anschließend die vollständige Auszahlung versprochen wird.
Auch ein hoher Kontostand auf einer Handelsoberfläche beweist nicht, dass entsprechende Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind.
Allenby Group – Geld zurück?
Wer bereits aufgrund eines Angebots von allenbygroup.com Geld gezahlt hat, sollte zunächst sämtliche Zahlungswege rekonstruieren.
Bei Banküberweisungen sind insbesondere IBAN, Kontoinhaber, Empfängerbank, Betrag und Zahlungsdatum wichtig. Bei einer erst kürzlich ausgeführten Überweisung kann ein Überweisungsrückruf über die eigene Bank geprüft werden.
Die BaFin-Warnung und der darin genannte Identitätsmissbrauch sollten gegenüber der Bank angegeben werden.
Wurden Kryptowährungen übertragen, sollten sämtliche Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes gesichert werden. Blockchain-Transaktionen können grundsätzlich hinsichtlich ihres weiteren Verlaufs untersucht werden.
Besonders wichtig ist bei Allenby Group die Trennung zwischen den unbekannten Betreibern der Website und dem real existierenden Unternehmen, dessen Name nach Angaben der BaFin missbraucht wird. Ansprüche sollten deshalb nicht vorschnell gegen das Unternehmen gerichtet werden, das selbst Opfer des Identitätsmissbrauchs sein kann.
Allenby Group – Anwalt?
Bei einem größeren Schaden kann eine anwaltliche Prüfung insbesondere dazu dienen, den tatsächlichen Geldfluss und die Identität der beteiligten Zahlungsempfänger zu untersuchen.
Betroffene sollten möglichst vollständig sichern:
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege
- Vertrags- und Anlageunterlagen
- E-Mails und Chatverläufe
- Telefonnummern angeblicher Berater
- verwendete E-Mail-Adressen
- Screenshots des Kundenbereichs
- bei Kryptowährungen Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes
Bei einem Betrugsverdacht kann zudem eine Strafanzeige in Betracht kommen. Dabei sollten die unbekannten Betreiber der Website und die tatsächlich verwendeten Zahlungsempfänger möglichst konkret voneinander unterschieden werden.
Auch Namen vermeintlicher Mitarbeiter sind relevant. Selbst wenn diese Namen erfunden sein sollten, können sie bei einem Abgleich mit anderen Fällen Hinweise liefern.
FAQ zu Allenby Group
Warnt die BaFin vor allenbygroup.com?
Ja. Die BaFin-Warnung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht.
Warum warnt die BaFin vor Allenby Group?
Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.
Liegt ein Identitätsmissbrauch vor?
Die BaFin erklärt, dass die unbekannten Betreiber sich als britisches Unternehmen ausgeben und dessen Namen missbräuchlich verwenden.
Wird allenbygroup.com von der BaFin beaufsichtigt?
Nein. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die unbekannten Betreiber nicht von ihr beaufsichtigt werden.
Ist Allenby Group Betrug?
Eine strafrechtliche Feststellung ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden und Gerichte. Die BaFin-Warnung und der festgestellte Identitätsmissbrauch sind jedoch erhebliche Warnsignale.
Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Zahlungsdaten sichern und bei aktuellen Überweisungen prüfen, ob ein Bankrückruf noch möglich ist.
Sollte ich weitere Gebühren bezahlen?
Zusätzliche Forderungen sollten angesichts der Behördenwarnung nicht ungeprüft erfüllt werden.
Welche Unterlagen sollte ich sichern?
Insbesondere Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chats, Telefonnummern und sämtliche Zahlungsdaten.
Kanzlei Wilms – Hilfe bei Anlagebetrug
Die Kanzlei Wilms unterstützt Geschädigte bei Online-Anlagebetrug, Kryptobetrug und Fällen von Identitätsmissbrauch.
Bei Allenby Group und allenbygroup.com ist die Unterscheidung zwischen den unbekannten Websitebetreibern und dem real existierenden britischen Unternehmen besonders wichtig. Nach Angaben der BaFin wird dessen Name missbräuchlich verwendet.
Bei bereits eingetretenen Schäden prüfen wir insbesondere, wer das Geld tatsächlich erhalten hat, welche Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt waren und welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen.
Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Anlagebetrug, Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug
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