Die Lyconet Austria GmbH mit Sitz in Graz war Teil eines internationalen Netzwerk-Marketing-Systems rund um Hubert Freidl und Programme wie Cashback World. Im August 2025 wurde über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt, eine Fortführung ist nicht vorgesehen. Betroffen sind rund 565 Gläubiger bei Verbindlichkeiten von etwa 5,7 Millionen Euro.
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Lyconet pleite – was ist konkret passiert?
Das Insolvenzverfahren wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz geführt. Eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsmodells ist ausdrücklich nicht geplant.
Das Unternehmen war im Bereich Multi-Level-Marketing tätig. Teilnehmer konnten durch den Vertrieb von Mitgliedschaften und die Einbindung neuer Partner Einnahmen erzielen.
Problematisch war dabei insbesondere die Struktur des Systems:
- Fokus auf Netzwerkaufbau statt realer Produktverkäufe
- komplexe Vergütungsmodelle
- wirtschaftliche Abhängigkeit von nachfolgenden Teilnehmern
Solche Systeme stehen regelmäßig im Spannungsfeld zwischen zulässigem Direktvertrieb und unzulässigen Strukturvertrieben.
Lyconet pleite – Kritik und Gerichtsentscheidungen
Bereits vor der Insolvenz stand das Geschäftsmodell massiv in der Kritik. Besonders relevant ist eine Entscheidung des Oberster Gerichtshof aus dem Jahr 2024.
In diesem Verfahren wurden insgesamt 47 Vertragsklauseln als rechtswidrig eingestuft.
Betroffen waren unter anderem:
- Vergütungsregelungen
- Teilnahmebedingungen
- vertragliche Einschränkungen für Mitglieder
Die Entscheidung zeigt deutlich, dass zentrale Bestandteile des Geschäftsmodells rechtlich angreifbar waren.
Lyconet pleite – wer haftet für Schäden?
Die entscheidende Frage für Betroffene lautet: Wer haftet für finanzielle Verluste?
Grundsätzlich kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht:
1. Insolvenzmasse
Ansprüche gegen die Lyconet Austria GmbH selbst müssen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Problem:
- häufig geringe Quote
- lange Verfahrensdauer
- unsichere Rückzahlung
2. Verantwortliche Personen
In bestimmten Fällen kann eine persönliche Haftung von Verantwortlichen geprüft werden, etwa bei:
- vorsätzlicher Täuschung
- sittenwidrigem Geschäftsmodell
- irreführenden Angaben
Hier kann auch die Rolle von Hubert Freidl rechtlich relevant werden, abhängig von der konkreten Einbindung.
3. Vertriebspartner / Empfehlende
Auch Personen, die das System aktiv beworben haben, können haften – insbesondere wenn:
- unrealistische Gewinnversprechen gemacht wurden
- Risiken verschwiegen wurden
- gezielt Druck zu Investitionen aufgebaut wurde
4. Zahlungsdienstleister
Je nach Zahlungsweg können auch Banken oder Zahlungsdienstleister in Anspruch genommen werden, etwa bei:
- fehlender Prüfung auffälliger Transaktionen
- Beteiligung an strukturierten Zahlungssystemen
Lyconet pleite – typische Schadenskonstellationen
Aus anwaltlicher Sicht zeigen sich bei Betroffenen häufig ähnliche Muster:
- hohe Einzahlungen in Programme oder „Pakete“
- Aufbau eines eigenen Netzwerks ohne nachhaltige Einnahmen
- Verluste durch ausbleibende Provisionen
- Druck zur Nachinvestition
- fehlende Transparenz über tatsächliche Einnahmequellen
Gerade die Kombination aus Netzwerkstruktur und wirtschaftlichen Versprechungen führt oft zu erheblichen finanziellen Schäden.
Lyconet pleite – was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie von der Insolvenz betroffen sind, sollten Sie strukturiert vorgehen:
- Forderung im Insolvenzverfahren anmelden
- sämtliche Vertragsunterlagen sichern
- Kommunikationsverläufe dokumentieren
- Zahlungsströme nachvollziehen
- mögliche Haftungsgegner prüfen
Wichtig:
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen – auch nicht für angebliche „Freischaltungen“ oder „Rückholservices“.
Lyconet pleite – FAQ
Kann ich mein Geld vollständig zurückbekommen?
In Insolvenzverfahren ist eine vollständige Rückzahlung selten. Zusätzliche Ansprüche gegen Dritte können jedoch die Erfolgschancen erhöhen.
Lohnt sich eine Forderungsanmeldung überhaupt?
Ja. Ohne Anmeldung nehmen Sie am Verfahren nicht teil. Auch bei geringer Quote kann eine Teilrückzahlung erfolgen.
Kann ich Vermittler haftbar machen?
Ja, insbesondere bei falschen Versprechungen oder irreführender Beratung.
Ist das Modell grundsätzlich illegal?
Nicht jedes Netzwerk-Marketing ist unzulässig. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung – insbesondere, ob ein Schneeballsystem vorliegt.
Gibt es Fristen?
Ja. Insolvenzverfahren enthalten feste Anmeldefristen. Diese sollten unbedingt eingehalten werden.
Lyconet pleite – rechtliche Bewertung und Handlungsempfehlung
Die Insolvenz der Lyconet Austria GmbH ist kein Einzelfall, sondern reiht sich in eine Vielzahl komplexer Strukturvertriebsfälle ein.
Die Kombination aus:
- rechtlich angreifbaren Vertragsklauseln
- wirtschaftlich riskantem Geschäftsmodell
- hoher Anzahl betroffener Anleger
führt dazu, dass eine individuelle rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen ist.
Betroffene sollten insbesondere prüfen lassen:
- Rückforderungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Haftung von Drittbeteiligten
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