finanzpluss (finanzpluss.online) - Betrugswarnung!

11.02.2026 23 Mal gelesen Autor: Arthur Wilms
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website finanzpluss(.)online.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die finanzpluss, mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main, Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Form von Kreditvergaben an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Zudem werden nach Angaben der BaFin hohe Gebühren verlangt, während die versprochenen Kredite nicht ausgezahlt werden. Die Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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finanzpluss – Fehlende BaFin-Erlaubnis als erhebliches Warnsignal

In Deutschland unterliegt das Betreiben von Bankgeschäften sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) ist hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Diese Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Stabilität des Finanzsystems.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens prüft die BaFin insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung, tragfähige Geschäftsmodelle sowie interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Anbieter, die ohne diese Erlaubnis tätig sind, unterliegen keiner solchen staatlichen Kontrolle.

Nach den veröffentlichten Informationen der BaFin verfügt finanzpluss über keine entsprechende Zulassung. Ein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin, der eine Erlaubnis bestätigen würde, existiert nicht.

finanzpluss – Typisches Vorgehen bei unseriösen Kreditangeboten

Besonders auffällig ist nach den Feststellungen der BaFin, dass hohe Gebühren für die angebliche Kreditvergabe verlangt werden, ohne dass es tatsächlich zu einer Auszahlung kommt. Dieses Vorgehen entspricht einem bekannten Muster im Bereich des sogenannten Vorschussbetrugs.

Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch vermeintlich attraktive Kreditangebote – häufig auch bei negativer Schufa oder besonders günstigen Konditionen – zur Zahlung von Bearbeitungsgebühren, Versicherungsprämien oder sonstigen Vorabkosten bewegt. Nach Zahlung dieser Beträge bleibt die versprochene Darlehensauszahlung jedoch aus.

Ein wesentliches Risiko liegt darin, dass Betroffene nach einer ersten Zahlung häufig zu weiteren Zahlungen aufgefordert werden, etwa unter dem Vorwand zusätzlicher Gebühren, Steuern oder angeblicher Bonitätsnachweise. Für solche Forderungen besteht regelmäßig keine rechtliche Grundlage.

finanzpluss – Rechtliche Einordnung

Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen stellt keinen bloßen Formalverstoß dar, sondern einen erheblichen aufsichtsrechtlichen Verstoß. Nach § 54 KWG kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Soweit Gebühren für Kredite vereinnahmt werden, ohne dass eine ernsthafte Absicht oder Möglichkeit zur Auszahlung besteht, kommt darüber hinaus ein Betrugsverdacht gemäß § 263 StGB in Betracht.

Für Betroffene können sich sowohl zivilrechtliche Rückforderungsansprüche als auch strafrechtliche Schritte ergeben.

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finanzpluss – Handlungsempfehlung für Betroffene

Personen, die im Zusammenhang mit finanzpluss oder der Website finanzpluss(.)online zur Zahlung von Gebühren aufgefordert wurden oder bereits Zahlungen geleistet haben, sollten keine weiteren Beträge überweisen.

Es empfiehlt sich, sämtliche Unterlagen, Verträge, Zahlungsnachweise und Kommunikationsverläufe zu sichern und den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen – insbesondere dann, wenn eine Kredit­auszahlung trotz Gebührenzahlung nicht erfolgt ist oder weitere Zahlungen verlangt werden.