Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Januar 2026 vor einer Vielzahl von Online-Plattformen gewarnt, die mit identischem Werbeversprechen auftreten und den Eindruck eines seriösen, technisch ausgereiften Investmentangebots vermitteln. Zu dieser Plattformreihe zählt nach Angaben der Finanzaufsicht auch die Website instant-93-crypto.com, die unter der Bezeichnung „Instant 9.3 CryptoPro“ auftritt.
Nach der Einschätzung der BaFin bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass die unbekannten Betreiber dieser Plattform Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis anbieten. Auf der Website fehlen nachvollziehbare Angaben zu einem verantwortlichen Unternehmen, zu vertretungsberechtigten Personen oder zu einer bestehenden Zulassung. Für Anleger ist damit nicht erkennbar, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und welchem Rechtsrahmen der Anbieter unterliegt.
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Aufsichtsrechtlicher Hintergrund und rechtliche Einordnung
Kryptowerte-Dienstleistungen unterliegen in Deutschland einer strengen Erlaubnispflicht durch die BaFin. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz im In- oder Ausland behauptet, sofern sich das Angebot faktisch an den deutschen Markt richtet. Ziel dieser Regulierung ist der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor intransparenten und unkontrollierten Geschäftsmodellen.
Fehlt eine entsprechende Erlaubnis, liegt ein unerlaubter Geschäftsbetrieb vor. Anbieter bewegen sich dann vollständig außerhalb des regulierten Finanzmarktes. Für Anleger bedeutet dies, dass weder eine laufende staatliche Kontrolle noch verbindliche Mindeststandards hinsichtlich Transparenz, Kapitalausstattung oder Risikomanagement bestehen.
Bei Instant 9.3 CryptoPro kommt erschwerend hinzu, dass die Plattform Teil einer ganzen Serie nahezu identischer Websites ist. Der Austausch einzelner Versionsnummern („9.3“), Begriffe wie „Pro“ oder „Instant“ sowie wechselnde Domains sprechen aus anwaltlicher Sicht für ein systematisches Vorgehen, bei dem Verantwortlichkeiten bewusst verschleiert werden.
Typische Risikostrukturen bei Plattformen wie Instant 9.3 CryptoPro
Aus der anwaltlichen Praxis im Bereich des Online-Investmentbetrugs sind bei Plattformen dieser Art wiederkehrende Muster bekannt. Häufig wird zunächst ein technisch hochentwickeltes System suggeriert, etwa durch Begriffe wie „CryptoPro“, „automatisierter Handel“ oder „sofortige Gewinne“. Diese Darstellung soll Vertrauen schaffen und die Hemmschwelle für Einzahlungen senken.
Nach ersten Einzahlungen werden auf der Plattform positive Kontostände oder angebliche Gewinne angezeigt. Diese Zahlen haben jedoch keinen Beweiswert für tatsächlich vorhandenes Vermögen. Probleme treten regelmäßig erst dann auf, wenn Anleger eine Auszahlung verlangen. In vielen bekannten Fällen werden Auszahlungen verzögert oder vollständig verweigert und an zusätzliche Zahlungen geknüpft, etwa für angebliche Steuern, Gebühren oder Sicherheitsleistungen.
Zahlungswege sind häufig intransparent oder grenzüberschreitend ausgestaltet, etwa über ausländische Konten, Zahlungsdienstleister oder Kryptowährungen. Dies erschwert die Rückverfolgung von Geldflüssen erheblich und kann die Durchsetzung von Ansprüchen faktisch unmöglich machen. Ein vollständiger Kapitalverlust ist daher realistisch.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Anleger, die über Instant 9.3 CryptoPro investiert haben oder aktuell zu weiteren Zahlungen aufgefordert werden, sollten besondere Vorsicht walten lassen. Weitere Einzahlungen – insbesondere zur angeblichen Ermöglichung einer Auszahlung – erhöhen in vergleichbaren Fällen regelmäßig den Schaden.
Empfehlenswert ist es,
- keine weiteren Beträge zu zahlen,
- Zahlungs- und Transaktionsnachweise vollständig zu sichern,
- Kommunikationsverläufe zu dokumentieren und
- den Sachverhalt frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen.
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Zusammenfassung
Die BaFin warnt vor Instant 9.3 CryptoPro (instant-93-crypto.com) als Teil einer gleichförmig aufgebauten Plattformreihe. Es bestehen erhebliche Zweifel an der aufsichtsrechtlichen Zulässigkeit des Angebots. Für Anleger ergeben sich erhebliche wirtschaftliche Risiken.
FAQ – Instant 9.3 CryptoPro
Ist Instant 9.3 CryptoPro zugelassen?
Nach der BaFin-Warnung bestehen erhebliche Zweifel an einer Erlaubnis.
Warum sind so viele Plattformen nahezu identisch?
Dies spricht häufig für ein systematisches Vorgehen mit austauschbaren Domains.
Sollte ich weitere Gebühren zahlen?
Vorsicht – dies ist ein häufiges Warnsignal.
Kann ich mein Geld zurückfordern?
Einzelfallabhängig; Zahlungswege sind entscheidend.
Wann sollte ich handeln?
Möglichst frühzeitig, sobald Auszahlungen problematisch werden.