FestgeldPro – Warnung vor festgeldpro.de und festgeldpro.com

27.07.2026 3 Aufrufe Autor: Arthur Wilms
Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten über festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de.

Wer über FestgeldPro auf ein vermeintlich attraktives Festgeldangebot aufmerksam geworden ist, sollte aktuell besonders vorsichtig sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Internetseiten festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de sowie vor E-Mails von info@festgeldpro.de, kontakt@festgeldpro.de und ähnlich aufgebauten Adressen. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber Festgeldanlagen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis an. Die Warnung ist besonders ernst zu nehmen, weil bei vermeintlichen Festgeldanlagen häufig größere Beträge in einer einzigen Transaktion überwiesen werden.

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FestgeldPro – Was ist bekannt?

Im Mittelpunkt der BaFin-Warnung stehen gleich drei Internetadressen:

festgeldpro.de
festgeldpro.com
festgeld-focus.de

Daneben nennt die Finanzaufsicht ausdrücklich die E-Mail-Adressen info@festgeldpro.de und kontakt@festgeldpro.de sowie weitere ähnlich gestaltete Adressen.

Nach den Erkenntnissen der BaFin werden über diese Internetauftritte Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Für Verbraucher kann ein solches Angebot zunächst durchaus plausibel erscheinen. Festgeld gilt normalerweise als vergleichsweise einfaches Anlageprodukt: Der Anleger überweist einen bestimmten Betrag, vereinbart eine feste Laufzeit und erhält hierfür einen festgelegten Zinssatz.

Gerade diese Einfachheit kann jedoch für betrügerische Angebote ausgenutzt werden. Anders als beim vermeintlichen Online-Trading braucht es keine aufwendige Handelsplattform und keine außergewöhnlichen Gewinnversprechen. Ein professionell gestaltetes Festgeldangebot mit realistisch wirkenden Zinssätzen kann bereits ausreichen, um Vertrauen zu schaffen.

Die BaFin weist allgemein darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen anbieten, hierfür eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich über die offiziellen Informationen der Finanzaufsicht überprüfen.

FestgeldPro – Betrug?

Die BaFin-Warnung bedeutet nicht automatisch, dass bereits eine strafrechtliche Verurteilung der Verantwortlichen wegen Betrugs vorliegt. Die Feststellung, dass Festgeldanlagen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden, ist jedoch ein erhebliches Warnsignal.

Wer ein Angebot von FestgeldPro erhalten hat, sollte deshalb insbesondere den angeblichen Vertragspartner und den vorgesehenen Zahlungsempfänger überprüfen.

Bei betrügerischen Festgeldangeboten kann das eigentliche Problem erst unmittelbar vor der Einzahlung sichtbar werden. Der Anleger glaubt beispielsweise, einen Festgeldvertrag mit einem bekannten Kreditinstitut oder Finanzunternehmen abgeschlossen zu haben. Der überwiesene Betrag landet tatsächlich jedoch auf einem Konto, das mit diesem Unternehmen nichts zu tun hat.

Deshalb reicht es nicht, lediglich den Namen der angeblichen Partnerbank zu recherchieren.

Entscheidend ist vielmehr: Wem gehört die konkrete IBAN, auf die FestgeldPro die Anlage überweisen lassen möchte?

Auch vermeintliche Kontoeröffnungsbestätigungen, Einlagensicherungsunterlagen oder Vertragsdokumente sollten nicht ungeprüft als Echtheitsnachweis betrachtet werden.

Besonders vorsichtig sollten Anleger sein, wenn ein Ansprechpartner zu einer schnellen Überweisung drängt, weil ein bestimmter Zinssatz angeblich nur kurzfristig verfügbar sei.

FestgeldPro – Geld zurück?

Wer bereits Geld aufgrund eines Angebots über festgeldpro.de, festgeldpro.com oder festgeld-focus.de überwiesen hat, sollte möglichst schnell handeln.

Zunächst sollten keine weiteren Zahlungen erfolgen. Anschließend sollte eine vollständige Übersicht der Transaktionen erstellt werden. Wichtig sind insbesondere:

  • Empfängername und IBAN,
  • Empfängerbank,
  • Überweisungsbetrag,
  • Buchungsdatum,
  • Verwendungszweck,
  • sämtliche Vertragsunterlagen und E-Mails.

Bei einer noch nicht lange zurückliegenden Überweisung kann die eigene Bank um einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts gebeten werden. Dabei sollte auf die bestehende BaFin-Warnung hingewiesen werden.

Auch eine Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank kann je nach Sachverhalt sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob sich noch Vermögenswerte auf dem Empfängerkonto befinden und welche Informationen über den Kontoinhaber verfügbar sind.

Eine erfolgreiche Rückholung kann allerdings nicht garantiert werden. Je schneller nach einer verdächtigen Zahlung reagiert wird, desto eher bestehen zumindest praktische Möglichkeiten, noch vorhandene Gelder zu sichern.

Die BaFin selbst kann individuelle Zahlungsansprüche nicht für Geschädigte durchsetzen. Darauf weist die Behörde in ihren Verbraucherinformationen ausdrücklich hin.

FestgeldPro – Anwalt?

Bei einem möglichen Festgeldbetrug sollte zunächst nachvollzogen werden, wie der Kontakt zustande kam und wohin das Geld tatsächlich geflossen ist.

Besonders wichtig sind die ursprüngliche Werbung, sämtliche E-Mails von FestgeldPro, Telefonnummern der Ansprechpartner, Verträge sowie die vollständigen Bankdaten des Zahlungsempfängers.

Bei bereits geleisteten Zahlungen können je nach Einzelfall ein Überweisungsrückruf, eine Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank und eine Strafanzeige geprüft werden.

Wichtig ist außerdem, nach einem Verlust nicht auf ein vermeintliches Rückholungsangebot hereinzufallen. Geschädigte von Anlagebetrug werden teilweise später erneut kontaktiert und sollen zunächst Gebühren bezahlen, damit angeblich bereits sichergestellte Gelder ausgezahlt werden. Auch die BaFin hat bereits vor gefälschten Zahlungsaufforderungen gewarnt, bei denen eine Zahlung als Voraussetzung für die Rückholung verlorener Anlagegelder dargestellt wurde.

FAQ zu FestgeldPro

Warnt die BaFin vor FestgeldPro?
Ja. Die Warnung betrifft festgeldpro.de, festgeldpro.com und festgeld-focus.de sowie verschiedene zugehörige E-Mail-Adressen.

Welche E-Mail-Adressen werden genannt?
Unter anderem info@festgeldpro.de und kontakt@festgeldpro.de sowie ähnlich aufgebaute Adressen.

Warum warnt die BaFin?
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Sollte ich noch Geld an FestgeldPro überweisen?
Angesichts der BaFin-Warnung sollte vor einer Zahlung unbedingt unabhängig geprüft werden, wer tatsächlicher Vertragspartner und Kontoinhaber ist.

Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Weitere Zahlungen stoppen, sämtliche Unterlagen sichern und kurzfristig einen möglichen Überweisungsrückruf sowie weitere rechtliche Schritte prüfen.

Kanzlei Wilms – Rechtsanwalt für Anlagebetrug, Kryptobetrug & Online-Investmentbetrug

Die Kanzlei Wilms unterstützt Geschädigte bei Festgeldbetrug und anderen Formen des Online-Anlagebetrugs. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Analyse der Zahlungsempfänger, die Kontaktaufnahme mit beteiligten Banken und die strafrechtliche Aufarbeitung.

Wer bereits aufgrund eines Angebots von FestgeldPro Geld überwiesen hat, sollte angesichts der BaFin-Warnung möglichst zeitnah prüfen, welche Maßnahmen zur Rückholung oder Sicherung der Zahlung noch bestehen.

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