Wer über die Webseiten orsiniassets(.)com oder app.orsiniassets(.)com Geld angelegt hat, sieht sich nach vorliegenden Berichten mit einem Anlagebetrug konfrontiert. Die Anbieter treten teils unter der Bezeichnung „Orsini Asset Management“ auf, verwenden internationale Scheinstandorte und mehrere E-Mail-Adressen. Zahlreiche Betroffene schildern Schwierigkeiten bei Ein- und insbesondere Auszahlungen. Der folgende Überblick zeigt, wie Sie vorgehen können, um Ihr Kapital zurückzufordern.
Existiert Orsini Assets als reales Finanzunternehmen?
Die Plattform präsentiert sich mit Niederlassungen in Städten wie Edinburgh, Zürich, Mailand, Genf und Singapur. Diese Darstellung wirkt professionell, dient jedoch nach bisherigen Erkenntnissen vor allem dazu, Seriosität vorzutäuschen. Tatsächlich erfolgt der Kontakt häufig über Callcenter, die auf rasche Einzahlungen drängen. Auffällig ist auch das technische Umfeld: Die Domain orsiniassets(.)com wurde erst am 20.02.2025 registriert und am 31.03.2026 aktualisiert – ein Muster, das bei betrügerischen Trading-Angeboten häufig zu beobachten ist.
Warum Auszahlungen ausbleiben
Berichte von Anlegern zeichnen ein ähnliches Bild: Auszahlungswünsche werden nicht erfüllt. Stattdessen fordern die Betreiber zusätzliche Beträge, etwa angebliche Steuern oder Nachweise zur Liquidität. Diese Nachforderungen führen regelmäßig zu weiterem finanziellen Schaden. Ein seriöser Anbieter würde keine neuen Gebühren zur Freigabe von Guthaben verlangen.
Wie die Täuschung aufgebaut ist
Die Plattform funktioniert wie eine inszenierte Oberfläche: Kontostände und Gewinne erscheinen plausibel, spiegeln jedoch keine realen Investments wider. In solchen Konstellationen wird durch Irreführung Vermögen erlangt, was die Voraussetzungen von Betrug (§ 263 StGB) sowie Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) erfüllt.
Die Rolle von Bankkonten und Geldflüssen
Um Zahlungen entgegenzunehmen, greifen die Täter auf reale Kontoverbindungen zurück, die häufig über Mittelsmänner oder Geldwäschestrukturen laufen. Damit kommt auch der Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB ins Spiel. Genau an diesem Punkt setzen Rückholstrategien an: Kontoinhaber können identifiziert und zivilrechtlich in Anspruch genommen werden, etwa auf Grundlage von § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB.
Wer steckt hinter dem System?
Die Organisation wirkt arbeitsteilig und koordiniert. Solche Strukturen sprechen häufig für eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Die Vielzahl an angeblichen Standorten und Kommunikationswegen dient primär dazu, die tatsächlichen Verantwortlichen zu verschleiern. Dennoch lassen sich Zahlungswege oft nachvollziehen.
Vorsicht bei scheinbaren Rückzahlungen
Gelegentlich werden kleinere Beträge ausgekehrt, um Vertrauen zu stärken. Solche Zahlungen sollten kritisch bewertet werden, da sie auch rechtliche Risiken – etwa im Zusammenhang mit Geldwäsche – mit sich bringen können. Eine rechtliche Prüfung ist in solchen Fällen ratsam.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
• Keine weiteren Überweisungen tätigen
• Alle Unterlagen, Nachrichten und Zahlungsbelege sichern
• Zeitnah juristischen Rat einholen
• Angebote angeblicher Rückholfirmen skeptisch prüfen
Welche Ansprüche bestehen?
Neben strafrechtlichen Maßnahmen kommen zivilrechtliche Forderungen in Betracht, insbesondere mit dem Ziel, überwiesene Beträge zurückzuerlangen. Entscheidend ist die lückenlose Nachverfolgung der Zahlungsströme, bei der spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen.
RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Die Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, verlorene Gelder zurückzufordern.
Der erste Schritt ist stets eine fundierte rechtliche Einschätzung. Betroffene können RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular der Website erreichen, um ihren Fall prüfen zu lassen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu besprechen.
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