Nicht jede Zahlung an FDM Point (portal.fdmpoint.com) wird aktiv überwiesen. Manche Anleger geben bei der Registrierung ihre IBAN an oder bestätigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Später werden weitere Beträge eingezogen, obwohl sie nach eigener Erinnerung nur einer einmaligen Einzahlung zugestimmt haben.
Wer wiederkehrende Abbuchungen von FDM Point (portal.fdmpoint.com) entdeckt, sollte sein Konto sofort kontrollieren. Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann prüfe ich das Mandat, die einzelnen Belastungen und mögliche Erstattungsansprüche.
Kann eine Lastschrift von FDM Point (portal.fdmpoint.com) zurückgebucht werden?
Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kann der Zahler grundsätzlich innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung eine Erstattung verlangen. Eine besondere Begründung ist hierfür regelmäßig nicht erforderlich.
Dabei handelt es sich nicht nur um eine technische Kulanz der Bank. Das Zahlungsrecht sieht für bestimmte autorisierte Lastschriften ein gesetzliches Erstattungsrecht vor.
Betroffene sollten ihre Bank daher unverzüglich kontaktieren und genau angeben, welche Belastung von FDM Point (portal.fdmpoint.com) zurückgegeben werden soll.
FDM Point (portal.fdmpoint.com): Was gilt ohne wirksames Lastschriftmandat?
Fehlt ein Mandat oder wurde die Belastung nicht vom Kontoinhaber genehmigt, kann ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorliegen.
Dann gelten andere Regeln als bei einer ordnungsgemäß erteilten SEPA-Basislastschrift. Nicht autorisierte Zahlungen müssen grundsätzlich unverzüglich beanstandet werden. Ansprüche können ausgeschlossen sein, wenn die Belastung nicht spätestens innerhalb von 13 Monaten nach ihrer Buchung angezeigt wird.
Entscheidend ist deshalb:
- Wann wurde das angebliche Mandat erteilt?
- Welcher Zahlungsempfänger war darin genannt?
- Galt es einmalig oder wiederkehrend?
- Stimmt die Gläubiger-Identifikationsnummer?
- Wurden Betrag und Fälligkeit angekündigt?
Bei FDM Point (portal.fdmpoint.com) sollte jede einzelne Abbuchung getrennt geprüft werden.
Warum der Name auf dem Kontoauszug abweichen kann
Auf dem Kontoauszug erscheint möglicherweise nicht FDM Point (portal.fdmpoint.com), sondern der Name eines Zahlungsabwicklers oder einer anderen Gesellschaft. Das kann die Zuordnung erschweren.
Wichtige Angaben sind deshalb:
- Name des Zahlungsempfängers,
- Gläubiger-Identifikationsnummer,
- Mandatsreferenz,
- Buchungsdatum,
- Betrag,
- Verwendungszweck.
Diese Daten helfen dabei, zu erkennen, ob mehrere Belastungen auf dasselbe Mandat gestützt wurden.
Ein abweichender Empfängername beweist noch keinen Rechtsverstoß. Er muss jedoch nachvollziehbar zur vereinbarten Dienstleistung passen.
FDM Point (portal.fdmpoint.com) und überraschende Folgeabbuchungen
Ein typischer Fall beginnt mit einer Ersteinzahlung von 250 Euro. Einige Tage später werden 1.000 Euro und anschließend 2.500 Euro vom Konto eingezogen.
Der angebliche Broker erklärt, die Beträge seien für neue Handelspositionen notwendig. Der Anleger hatte jedoch keine weiteren Zahlungen bewusst bestätigt.
In einer solchen Situation sollte geprüft werden, ob FDM Point (portal.fdmpoint.com) tatsächlich über ein wiederkehrendes Mandat verfügte und ob die konkreten Abbuchungen davon umfasst waren.
Zusätzlich empfehle ich, das Mandat gegenüber Bank und Zahlungsempfänger ausdrücklich zu widerrufen.
Muss eine Lastschrift vorher angekündigt werden?
Der Zahlungsempfänger informiert den Zahler bei SEPA-Lastschriften grundsätzlich vorab über Betrag und Fälligkeit. Diese Vorabinformation wird häufig als Pre-Notification bezeichnet.
Vertraglich kann eine kürzere Frist vereinbart werden. Dennoch sollte der Anleger erkennen können, wann welcher Betrag eingezogen wird.
Fehlen bei FDM Point (portal.fdmpoint.com) sämtliche Ankündigungen oder werden wechselnde Summen ohne Erklärung abgebucht, sollte der gesamte Zahlungsablauf dokumentiert werden.
Wie lassen sich weitere Abbuchungen verhindern?
Eine Rückbuchung allein verhindert nicht zwingend zukünftige Lastschriften. Deshalb sollten Betroffene zusätzlich handeln.
Sinnvoll können sein:
- Lastschriftmandat schriftlich widerrufen,
- Bank über den Widerruf informieren,
- Zahlungsempfänger sperren lassen,
- Kontoumsätze engmaschig kontrollieren,
- Zahlungsdaten im Plattformkonto entfernen,
- Zugangspasswörter ändern.
Bei FDM Point (portal.fdmpoint.com) sollte der Widerruf nachweisbar erfolgen, beispielsweise per E-Mail und Einschreiben. Alle Antworten sind aufzubewahren.
FDM Point (portal.fdmpoint.com): Vorsicht vor angeblichen Rückbuchungsgebühren
Manche Plattformen reagieren auf eine zurückgegebene Lastschrift mit neuen Forderungen. Verlangt werden dann angebliche Vertragsstrafen, Kontosperrgebühren oder Schadensersatz.
Solche Forderungen sind nicht automatisch berechtigt. Es muss geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht bestand und ob die verlangten Kosten wirksam vereinbart sowie angemessen sind.
Betroffene sollten keine Ratenzahlung unterschreiben und kein Schuldanerkenntnis abgeben, bevor die Forderung geprüft wurde.
Welche Unterlagen ich für die Prüfung benötige
Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht werte ich insbesondere aus:
- Kontoauszüge,
- Lastschriftmandate,
- Mandatsreferenzen,
- Pre-Notifications,
- Verträge und AGB,
- Chatverläufe,
- Rückbuchungsbestätigungen,
- spätere Mahnungen.
Ich prüfe außerdem, ob nur eine einzelne Belastung oder eine Serie von Abbuchungen betroffen ist.
Wer durch FDM Point (portal.fdmpoint.com) wiederholt belastet wurde, kein Mandat erteilt hat oder weitere Abbuchungen verhindern möchte, sollte nicht abwarten. Über broker-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich ordne die Lastschriften rechtlich ein und erläutere, welche Erstattungs-, Sperr- und Abwehrmaßnahmen im konkreten Fall in Betracht kommen.