Fake Klaus Kassner (klauskassner.com) BaFin warnt vor Festgeldbetrug!

13.07.2026 9 Aufrufe Autor: Martin Wehrmann
Die Fake "Klaus Kassner" (klauskassner.com) ist Identitätsdiebstahl und Betrug. Keine Auszahlung und schlechte Erfahrungen. Rechtsanwalt kontaktieren

Festgeld gilt als sichere Form der Geldanlage. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn bei Klaus Kassner (klauskassner.com) die Auszahlung ausbleibt oder plötzlich zusätzliche Zahlungen verlangt werden.

Gerade beim Festgeldbetrug erkennen viele Betroffene die Probleme erst nach ihrer Überweisung. 

Wer Zweifel an Klaus Kassner (klauskassner.com) hat, kann über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung bei Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht anfordern.

Klaus Kassner (klauskassner.com): Das Wichtigste auf einen Blick

Bei einem möglichen Festgeldbetrug wird Anlegern häufig ein seriöses Bankangebot präsentiert. Tatsächlich landet das Geld jedoch unter Umständen gar nicht bei der beworbenen Bank.

Warnsignale sind insbesondere:

  • ausbleibende Auszahlung,
  • unbekannter Zahlungsempfänger,
  • zusätzliche Gebühren vor der Rückzahlung,
  • fehlende Kontoeröffnung,
  • wechselnde Ansprechpartner.

Die BaFin warnt regelmäßig vor unseriösen Festgeldangeboten und gefälschten Vermittlungsplattformen.

Wurde bei Klaus Kassner (klauskassner.com) überhaupt ein Festgeldkonto eröffnet?

Eine Vertragsbestätigung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Festgeldkonto bei der angegebenen Bank besteht.

Betroffene sollten prüfen:

  • Kennt die Bank den Vertrag?
  • Wurde ein persönliches Konto eröffnet?
  • Stimmen Bank, Vertragspartner und Zahlungsempfänger überein?

Fehlen diese Nachweise, sollte der Sachverhalt genauer untersucht werden.

Fake-Vergleichsportale werden immer professioneller

Viele Anleger gelangen über vermeintliche Zinsvergleichsportale zu einem Festgeldangebot. Diese Seiten wirken unabhängig, können jedoch ausschließlich dazu dienen, Interessenten an betrügerische Anbieter weiterzuleiten.

Die Verbraucherzentrale und die BaFin warnen regelmäßig vor solchen Konstruktionen.

Warum die Auszahlung bei Klaus Kassner (klauskassner.com) scheitern kann

Häufig beginnen die Probleme erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Dann werden beispielsweise verlangt:

  • angebliche Steuern,
  • Freigabegebühren,
  • Geldwäscheprüfungen,
  • Sicherheitsleistungen.

Solche Nachforderungen sind bei einem möglichen Festgeldbetrug ein erhebliches Warnsignal. Die Polizei empfiehlt, keine weiteren Zahlungen zu leisten, nur um eine Auszahlung zu erhalten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Anleger investiert 60.000 Euro in ein vermeintliches Festgeld. Nach Ablauf der Laufzeit wird ihm eine Auszahlung angezeigt.

Kurz darauf fordert der Anbieter jedoch weitere 6.000 Euro für eine angebliche Steuer. Erst danach solle das Guthaben freigegeben werden.

Gerade solche Konstruktionen sind aus zahlreichen Betrugsfällen bekannt und sollten kritisch geprüft werden.

Welche Unterlagen jetzt wichtig sind

Wer bei Klaus Kassner (klauskassner.com) Geld investiert hat, sollte möglichst früh alle Belege sichern:

  • Verträge,
  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsnachweise,
  • E-Mails,
  • Screenshots,
  • Namen der Ansprechpartner.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich der Sachverhalt später nachvollziehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene von Klaus Kassner (klauskassner.com)

Wer den Verdacht hat, durch Klaus Kassner (klauskassner.com) Opfer eines Festgeldbetrugs geworden zu sein, sollte den Sachverhalt zeitnah prüfen lassen.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Einordnung solcher Fälle. Über anlagebetrug.de besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Ersteinschätzunganzufordern. Dabei kann geprüft werden, welche Auffälligkeiten vorliegen und welche rechtlichen Schritte im Einzelfall in Betracht kommen.