Solext: Verdacht auf Anlagebetrug – wie Geld zurückfordern?

13.07.2026 6 Aufrufe Autor: Jochen Resch
Solext wirkt hochprofessionell, doch zentrale Angaben halten einer Prüfung unserer Rechercheure nicht stand. Jetzt Hilfe holen, melden Sie sich bei uns.

Wer über solext(.)com oder my(.)solext(.)com investiert hat und keine Auszahlung erhält, sollte von einem betrügerischen Konstrukt ausgehen. Die Oberfläche wirkt professionell, doch zentrale Angaben halten einer Prüfung unserer In-House-Ermittler in keiner Weise stand. Dieser Beitrag erläutert die typischen Täuschungsmuster und zeigt auf, welche Schritte zur Rückholung von Geldern sinnvoll sind.

Existiert die Plattform Solext tatsächlich?
Auf den ersten Blick vermittelt Solext den Eindruck eines langjährig etablierten Anbieters. Zwar existiert die Domain seit 2006, doch ein maßgebliches Update Ende 2025 deutet auf einen Wechsel der Verantwortlichen hin. Die suggerierte Historie dient damit eher der Glaubwürdigkeitsinszenierung als der Abbildung realer Geschäftstätigkeit. Auch die angebliche Regulierung erweist sich als unbegründet: Das präsentierte Zertifikat gehört zu einer anderen britischen Gesellschaft und wurde offenbar missbräuchlich verwendet. Gleiches gilt für die Behauptung, in 67 Ländern aktiv zu sein – eine überprüfbare Grundlage fehlt. Insgesamt ergibt sich das Bild einer gezielten Irreführung.

Erfahrungsberichte: Wie Vertrauen aufgebaut und ausgenutzt wird
Betroffene schildern wiederkehrende Abläufe. Eine Person, die sich als „Brian Clark“ aus London vorstellt, tritt als Berater auf und inszeniert Fachkompetenz. Die angegebene Adresse im Umfeld der Londoner Börse lässt sich in diesem Kontext nicht verifizieren. Ziel dieser Kontaktaufnahme ist es, Vertrauen zu erzeugen und weitere Einzahlungen zu veranlassen. In späteren Phasen werden Anleger auf andere Webseiten, etwa astnex(.)com, umgeleitet – ein Hinweis auf ein vernetztes Vorgehen. Die dargestellten Gewinne existieren lediglich in der Benutzeroberfläche und spiegeln keine realen Erträge wider.

Bewertung: Keine echte Handelsinfrastruktur
Eine sachliche Einordnung fällt eindeutig aus: Solext agiert nicht als regulierter Broker. Es fehlt an einer realen technischen Infrastruktur für den Handel. Angezeigte Renditen werden simuliert, während Auszahlungen entweder verweigert oder von immer neuen Bedingungen abhängig gemacht werden. Zusätzliche Gebührenforderungen dienen erkennbar nur dazu, weitere Zahlungen zu provozieren.

Warum Auszahlungen ausbleiben
Das Geschäftsmodell zielt darauf ab, Einzahlungen zu maximieren. Auskehrungen sind nicht vorgesehen. Stattdessen werden Vorwände wie angebliche Steuern oder Sicherheitsprüfungen genutzt, um weitere Beträge einzufordern. Diese Begründungen sind frei erfunden. Zusätzliche Zahlungen erhöhen in der Regel lediglich den Schaden. Die Kommunikation erfolgt unter anderem über Telefonnummern wie +447441392037 sowie per E-Mail an support@solext.com; auch die genannte Londoner Adresse ist nicht belastbar.

Die Rolle von Konten und Zahlungsströmen
Entscheidend für die Aufklärung sind die Wege des Geldes. Ohne Kontenstrukturen ließe sich ein solches System nicht betreiben. Häufig werden Konten Dritter oder eigens eingerichtete Strukturen genutzt, um die Herkunft zu verschleiern. Die Identifizierung der Kontoinhaber und die Nachverfolgung der Transaktionen bilden die Grundlage für Rückforderungsansprüche.

Hintermänner und Organisation
Die Abläufe deuten auf ein arbeitsteiliges Netzwerk hin, das aus Callcentern und technischen Plattformen besteht. Die Verbindung zu Seiten wie astnex(.)com spricht dafür, dass mehrere Systeme parallel eingesetzt werden. Rollen für Kommunikation, Technik und Zahlungsabwicklung sind getrennt organisiert. In vielen Fällen erfüllen solche Strukturen den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB).

Rechtliche Einordnung
Wer über wesentliche Umstände täuscht, um Vermögenswerte zu erlangen, erfüllt den Betrugstatbestand (§ 263 StGB). Je nach Ausgestaltung kann zudem Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) vorliegen. Mangels Erlaubnis für Finanzdienstleistungen ist auch § 32 KWG einschlägig. Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht, insbesondere gegenüber den Empfängern der Gelder.

Vorsicht bei scheinbaren Rückzahlungen
Gelegentlich werden kleinere Beträge ausgezahlt, um Vertrauen zu festigen. Die Annahme solcher Zahlungen kann rechtlich relevant sein und unter Umständen Berührungspunkte zur Geldwäsche haben. Eine sorgfältige Prüfung ist daher ratsam.

Was Betroffene jetzt tun sollten
- Keine weiteren Überweisungen veranlassen
- Zahlungsnachweise vollständig sichern
- Sämtliche Kommunikation dokumentieren
- Strafanzeige erstatten
- Spezialisierte rechtliche Beratung einholen

Unterstützung durch RESCH Rechtsanwälte
Die Kanzlei RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Im Fokus steht die Nachverfolgung der Geldflüsse, die Identifikation der Kontoinhaber und die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen.

Wer Ansprüche im Zusammenhang mit Solext prüfen lassen möchte, sollte den nächsten Schritt nicht aufschieben. Eine juristische Bewertung des Einzelfalls zeigt auf, welche Maßnahmen erfolgversprechend sind. Kontakt ist telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular der Kanzlei möglich.

 

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