BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf grueneleidenschaft.com

03.07.2026 7 Aufrufe Autor: Knut Oelschig
BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf grueneleidenschaft.com – Geld zurück für Anleger?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten auf der Internetseite grueneleidenschaft.com. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die Grüne Leidenschaft GmbH mit Sitz in Berlin dort Investments in Paulownia-Bäume (Blauglockenbäume) in Form von Festgeldverträgen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Für Anleger stellt sich nun die entscheidende Frage: Besteht die Möglichkeit, das investierte Geld zurückzuerhalten?

Warum warnt die BaFin?

Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass über die Internetseite erlaubnispflichtige Finanz- oder Bankgeschäfte angeboten werden, ohne dass die hierfür erforderliche Erlaubnis vorliegt.

Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Anleger. Unternehmen, die in Deutschland erlaubnispflichtige Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen oder entsprechende Einlagen entgegennehmen, benötigen grundsätzlich eine Zulassung der BaFin.

Eine Warnung der Finanzaufsicht bedeutet nicht automatisch, dass strafbares Verhalten vorliegt. Sie stellt jedoch ein erhebliches Warnsignal für Anleger dar und sollte ernst genommen werden.

Welche Ansprüche können Anleger haben?

Ob Ansprüche bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Je nach Vertragsgestaltung und Ablauf kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:

  • Rückabwicklung des Investments,
  • Schadensersatzansprüche,
  • Ansprüche wegen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen,
  • Rückzahlungsansprüche gegenüber den verantwortlichen Beteiligten.

Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, muss anhand der jeweiligen Vertragsunterlagen und Zahlungsflüsse geprüft werden.

Betroffene Anleger sollten jetzt handeln

Wer Geld über grueneleidenschaft.com investiert hat, sollte zeitnah handeln und insbesondere:

  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Kontoauszüge und Zahlungsnachweise aufbewahren,
  • E-Mail-Verkehr und sonstige Kommunikation dokumentieren,
  • keine Fristen verstreichen lassen.

Je früher mögliche Ansprüche geprüft werden, desto besser können Beweise gesichert und rechtliche Schritte vorbereitet werden.

Rechtsanwalt Oelschig unterstützt geschädigte Anleger

Rechtsanwalt Knut Oelschig vertritt bundesweit Anleger, die durch problematische Kapitalanlagen oder unerlaubte Finanzdienstleistungen finanzielle Schäden erlitten haben.

Nach einer Prüfung des Einzelfalls kann beurteilt werden,

  • welche Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese geltend gemacht werden können,
  • welche außergerichtlichen und gerichtlichen Schritte sinnvoll erscheinen.

Gerade bei Kapitalanlagen empfiehlt sich ein zügiges Vorgehen, um Ansprüche möglichst effektiv durchzusetzen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wenn Sie über grueneleidenschaft.com Geld investiert haben oder ein entsprechendes Angebot erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.

Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und die vorhandene Korrespondenz. Nach einer ersten Prüfung informieren wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten einer Anspruchsdurchsetzung.

Fazit

Die aktuelle Warnung der BaFin sollte von Anlegern ernst genommen werden. Wer über grueneleidenschaft.com in vermeintliche Festgeldanlagen oder Investments in Paulownia-Bäume investiert hat, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen lassen. Je früher gehandelt wird, desto größer sind regelmäßig die Chancen, Ansprüche wirksam durchzusetzen.