BaFin untersagt Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int.

05.06.2026 4 Mal gelesen Autor: Knut Oelschig
BaFin untersagt öffentliches Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG

BaFin greift ein: Öffentliches Angebot in Deutschland gestoppt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 27. Mai 2026 das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen der schweizerischen AMAGVIK Int. AG mit Sitz in St. Gallen untersagt. Nach Auffassung der Finanzaufsicht verstößt das Angebot gegen die Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).

Damit darf die Gesellschaft ihre Partizipationsscheine in Deutschland nicht länger öffentlich zum Erwerb anbieten.

Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz

Das Vermögensanlagengesetz dient dem Schutz von Anlegern. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Kapitalanlagen dazu, vor einem öffentlichen Vertrieb die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und insbesondere die erforderlichen Informations- und Veröffentlichungsstandards zu erfüllen.

Kommt ein Anbieter diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die BaFin einschreiten und den weiteren Vertrieb untersagen.

Genau von dieser Befugnis hat die Aufsichtsbehörde nun gegenüber der AMAGVIK Int. AG Gebrauch gemacht.

Was sind Partizipationsscheine?

Partizipationsscheine sind Beteiligungsinstrumente, die Anlegern regelmäßig wirtschaftliche Teilhaberechte vermitteln können, ohne zwingend die gleichen gesellschaftsrechtlichen Rechte wie Aktionäre zu gewähren.

Für Anleger ist es häufig schwierig zu beurteilen,

  • welche Rechte tatsächlich bestehen,
  • welche Risiken mit der Anlage verbunden sind,
  • und wie die wirtschaftliche Situation des Emittenten einzuschätzen ist.

Gerade deshalb bestehen für Anbieter umfangreiche gesetzliche Informationspflichten.

Bedeutung für Anleger

Die Untersagung durch die BaFin bedeutet nicht automatisch, dass bereits investierte Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.

Die Entscheidung zeigt jedoch, dass die Aufsichtsbehörde erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Vertrieb der angebotenen Beteiligungen in Deutschland hat.

Betroffene Anleger sollten daher prüfen lassen,

  • auf welcher Grundlage die Beteiligung erworben wurde,
  • welche Unterlagen ihnen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden,
  • und ob möglicherweise Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche bestehen.

Rückabwicklung und Schadensersatzansprüche prüfen

Bei Kapitalanlagen, die unter Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften vertrieben wurden, können unter Umständen Ansprüche gegen Anbieter, Vermittler oder sonstige Beteiligte bestehen.

Ob solche Ansprüche im Einzelfall durchsetzbar sind, hängt von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Vertriebsweg sowie den Umständen der Anlageentscheidung ab.

Kanzlei Oelschig prüft Ansprüche betroffener Anleger

Die Kanzlei Oelschig beobachtet die aktuellen Maßnahmen der BaFin gegen Anbieter unerlaubter oder fehlerhaft vertriebener Kapitalanlagen fortlaufend.

Anleger, die Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG erworben haben, können ihre Unterlagen rechtlich überprüfen lassen. Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Rückabwicklung, Schadensersatz oder sonstige rechtliche Schritte in Betracht kommen.

Betroffene Anleger können sich zur Prüfung ihrer Ansprüche an die Kanzlei Oelschig wenden.