Financial Tracking Solution: Täuschungssystem im Kryptobereich

01.06.2026 17 Aufrufe Autor: Jochen Resch
Financial Tracking Solution (fts-llc.com): FINMA warnt vor Krypto-Betrug. Auszahlungen scheitern oft – Betroffene sollten Beweise sichern und handeln.

Wer über fts-llc(.)com investiert hat, sollte aufmerksam sein: Hinter „Financial Tracking Solution“ verbirgt sich nach aktueller Einschätzung ein Betrugskonstrukt. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 28.05.2026 ausdrücklich gewarnt. Die Betreiber arbeiten mit inszenierten Erfolgsdarstellungen und unrealistischen Versprechen, um Einzahlungen auszulösen. Im Folgenden erfahren Sie, woran man das erkennt und welche Schritte helfen können, Verluste zurückzufordern.

 

Existiert Financial Tracking Solution als echter Anbieter?

Auf den ersten Blick wirkt die Plattform wie ein seriöser Krypto-Dienstleister. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein aufgebautes Scheinbild. Die angegebene Adresse in der Berner Innenstadt dient lediglich als Kulisse, ebenso die professionell anmutenden Kontaktdaten. Substanz in Form eines realen Geschäftsbetriebs ist nicht erkennbar. Auffällig ist auch das Registrierungsdatum der Domain fts-llc(.)com vom 07.04.2026 (HOSTINGER operations, UAB) – ein typisches Muster bei kurzlebigen Betrugsprojekten. Angezeigte Kontostände und vermeintliche Gewinne sind Teil einer digitalen Simulation und nicht das Ergebnis realer Handelsaktivitäten.

 

Warum Auszahlungen ausbleiben

Berichte von Betroffenen zeigen ein wiederkehrendes Schema: Auszahlungen werden verzögert oder komplett verweigert. Stattdessen folgen neue Forderungen – etwa für angebliche Steuern, Provisionen oder „Freischaltungen“. Diese Posten sind frei erfunden und dienen allein dazu, weiteres Geld zu generieren. Das Gesamtbild spricht klar gegen einen legitimen Broker. Positive Bewertungen im Netz sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit gesteuert oder manipuliert.

 

Rolle von Bankkonten und Wallets im Ablauf

Damit Gelder überhaupt eingesammelt werden können, greifen die Täter auf reale Konten und Krypto-Wallets zurück – entweder eigene oder die von Helfern. Genau hier setzt die rechtliche Aufarbeitung an: Zahlungswege werden rekonstruiert und Kontoinhaber identifiziert. Ohne diese Infrastruktur wäre das System nicht funktionsfähig. Zudem kann der Empfang entsprechender Gelder strafrechtliche Risiken begründen, etwa im Hinblick auf Geldwäsche nach § 261 StGB.

 

Organisationsstruktur im Hintergrund

Die Abläufe sind arbeitsteilig organisiert: Telefonische Akquise, technische Plattform und Zahlungsabwicklung greifen ineinander. Solche Konstruktionen erfüllen häufig die Voraussetzungen eines bandenmäßigen Betrugs (§ 263 StGB) und können auch als kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) bewertet werden. Hinzu kommt regelmäßig ein Verstoß gegen § 32 KWG, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.

 

Rechtliche Einordnung

Kern des Modells ist die Täuschung über Tatsachen, um Vermögensverfügungen auszulösen – klassischer Anlagebetrug. Anlegern wird eine gewinnbringende Investition vorgegaukelt, obwohl reale Trades nicht stattfinden. Daraus folgen zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie Herausgabeansprüche aus § 812 BGB.

 

Möglichkeiten zur Rückholung von Geldern

Entgegen der Darstellung angeblicher Erfolgsquoten (z. B. 94 %) ist nichts davon belastbar. Entscheidend ist die konsequente Nachverfolgung der Zahlungsströme. Durch Identifizierung der beteiligten Konten innerhalb des Geldwäschenetzwerks lassen sich rechtliche Hebel ansetzen, um Ansprüche durchzusetzen. Ohne diese Konten wäre die Umsetzung des Modells nicht möglich – genau dort setzt die Rückholung an.

 

Handlungsempfehlungen für Betroffene

- Keine weiteren Überweisungen tätigen

- Sämtliche Belege und Kommunikationsverläufe sichern

- Strafanzeige erstatten

- Frühzeitig juristischen Rat einholen

 

Schlussbewertung

Die Gesamtbewertung fällt eindeutig aus: Es handelt sich um ein strukturiertes Betrugssystem im Kryptobereich. Die Warnung der FINMA unterstreicht diese Einschätzung. Entscheidend ist jetzt, nicht weiter zu zahlen und zügig die richtigen Schritte einzuleiten.

RESCH Rechtsanwälte sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Fokus liegt auf der Verfolgung von Zahlungsströmen und der Durchsetzung von Ansprüchen.

Für die Prüfung Ihres individuellen Falls empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme, etwa telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular der Kanzlei-Website. Dabei werden die nächsten Schritte konkret erläutert.

 

Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Resch Rechtsanwälte GmbH

Kurfürstendamm 129 e

10711 Berlin

Telefon: +49 30 8859770

mail@resch-rechtsanwaelte.de

zum Kontaktformular