Wer mit der Website rechtund-gesetz.com in Berührung gekommen ist, sollte aufmerksam werden und zügig reagieren. Hinter dem professionell wirkenden Auftritt verbirgt sich kein seriöser Dienstleister, sondern ein typisches Konstrukt des Anlagebetrugs. Hohe Erfolgsquoten und angebliche Rückzahlungen dienen lediglich dazu, Vertrauen zu erzeugen und weitere Zahlungen zu provozieren. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es ankommt und welche Schritte sinnvoll sind.
Was steckt wirklich hinter RechtundGesetz?
Die Plattform gibt sich als Experte für die Wiederbeschaffung verlorener Gelder aus. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein gezielt aufgebautes Täuschungssystem. Die Internetadresse rechtund-gesetz.com wurde erst am 25. Februar 2026 über Ultahost, Inc. registriert – ein Umstand, der häufig bei kurzfristig angelegten Betrugsmodellen zu beobachten ist. Auch die angegebene Adresse am Kurfürstendamm 21 in Berlin sowie Namen wie Marcus Hoffmann oder Sofia Müller wirken vertrauenswürdig, dienen aber lediglich als Fassade.
Irreführende Erfolgsgeschichten als Lockmittel
Auf der Website werden konkrete Rückzahlungen genannt, beispielsweise 23.500 €, 11.000 € oder 7.600 €. Diese Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen und stammen ausschließlich aus Eigenquellen. Solche Darstellungen sollen Glaubwürdigkeit erzeugen und potenzielle Geschädigte zu weiteren Zahlungen bewegen. Wer mit falschen Angaben arbeitet, um finanzielle Vorteile zu erlangen, erfüllt den Kern eines Betrugsschemas – genau dieses Muster ist hier erkennbar.
Keine Auszahlung, dafür neue Forderungen
Berichte von Betroffenen zeigen ein wiederkehrendes Vorgehen: Nach dem Erstkontakt werden zusätzliche Gebühren verlangt, angeblich für Freigaben oder rechtliche Maßnahmen. Tatsächlich folgt daraus keine Auszahlung. Stattdessen steigt der Druck, weiteres Geld zu überweisen. Die Gesamteinschätzung fällt daher eindeutig negativ aus.
Die Rolle von Bankkonten im Hintergrund
Ein solches System funktioniert nur mit real existierenden Konten. Diese werden genutzt, um Zahlungen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Häufig kommen dabei Konten Dritter oder verschachtelte Strukturen zum Einsatz. Dadurch kann neben dem Betrug auch der Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB erfüllt sein. Entscheidend ist es, diese Geldflüsse nachzuvollziehen und die beteiligten Kontoinhaber zu identifizieren.
Wer für die Verluste verantwortlich ist
Hinter derartigen Konstruktionen stehen meist mehrere Beteiligte mit klar verteilten Aufgaben. In vielen Fällen kann daher auch eine Einordnung als organisierte Struktur im Sinne von § 129 StGB in Betracht kommen. Zivilrechtlich ergeben sich Ansprüche unter anderem aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 812 BGB. Maßgeblich ist die lückenlose Nachverfolgung der Zahlungswege.
Einordnung als Anlagebetrug
Von Anlagebetrug spricht man, wenn gezielt falsche Informationen eingesetzt werden, um an das Vermögen anderer zu gelangen. Genau das geschieht hier: Identität, Erfolgsquote und tatsächliche Tätigkeit werden falsch dargestellt, um Zahlungen auszulösen.
Vorsicht bei angeblichen Rückzahlungen
In manchen Fällen werden kleinere Beträge ausgezahlt, um Seriosität vorzutäuschen. Das kann dazu führen, dass Betroffene weiteres Geld investieren. Gleichzeitig besteht das Risiko, selbst in geldwäscherelevante Vorgänge verwickelt zu werden. Eine rechtliche Prüfung ist daher dringend anzuraten.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Keine weiteren Überweisungen tätigen
- Sämtliche Kommunikation sichern (E-Mails wie kontakt@rechtaufrueck.com oder legal@rechtaufrueck.com sowie Telefonnummer +49 30 7261 45 90)
- Zahlungsbelege und Kontoauszüge vollständig dokumentieren
- Strafanzeige stellen
- Einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten
Erfahrungen ernst nehmen und handeln
Wer bereits Kontakt hatte oder Zahlungen geleistet hat, sollte die Situation nicht unterschätzen. Jede Transaktion ist Teil eines strukturierten Systems. Entscheidend ist jetzt ein konsequentes und schnelles Vorgehen, um weitere Schäden zu vermeiden und bestehende Ansprüche durchzusetzen.
RESCH Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Anlagebetrug und Geldwäsche. Die Anwälte verfolgen systematisch die Geldströme, identifizieren beteiligte Konten und setzen Rückforderungen durch.
Der erste Schritt zur Rückforderung ist eine fundierte rechtliche Einschätzung. Sie erreichen RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Website. Ihr Fall wird geprüft und konkrete Handlungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
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