Ventus Energy Group - Kanzlei Ölschig hilft betroffenen Anlegern

22.05.2026 45 Mal gelesen Autor: Knut Oelschig
Ventus Energy Group OÜ: Immer mehr Anleger fordern Rückzahlung ihrer Gelder – Kanzlei Oelschig prüft schnelle Sicherungsmaßnahmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Ventus Energy Group OÜ eine weitreichende Maßnahme angeordnet. Nach Angaben der Finanzaufsicht soll das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Einlagengeschäfte in Deutschland betrieben haben. Mit Bescheid vom 05.05.2026 ordnete die BaFin daher die sofortige Einstellung sowie die unverzügliche Abwicklung des Geschäftsmodells an.

Besonders brisant: Nach der behördlichen Anordnung sollen die angenommenen Anlegergelder vollständig zurückgezahlt werden.

Immer mehr betroffene Anleger melden sich

Nach Veröffentlichung der BaFin-Mitteilung melden sich inzwischen zunehmend Anleger bei der Rechtsanwaltskanzlei Oelschig. Viele Betroffene berichten von erheblichen Investitionssummen und wachsender Sorge, ob eine Rückzahlung tatsächlich erfolgen wird.

Die Kanzlei prüft derzeit für zahlreiche Anleger mögliche rechtliche Schritte zur schnellen Sicherung von Vermögenswerten und zur Durchsetzung der Rückabwicklung.

Möglichkeit von Arrest- und Sicherungsmaßnahmen wird geprüft

Nach erster rechtlicher Einschätzung kann die BaFin-Anordnung eine wichtige Grundlage darstellen, um gerichtliche Sicherungsmaßnahmen zu beantragen. Insbesondere kommt die Beantragung eines sogenannten dinglichen Arrestes (Vermögensarrestes) in Betracht.

Ein solcher Arrest kann dazu dienen, Vermögenswerte frühzeitig zu sichern, bevor Gelder möglicherweise ins Ausland transferiert oder später nur noch schwer durchsetzbar werden.

Gerade weil die Gesellschaft ihren Sitz in Tallinn hat, besteht aus Sicht vieler Anleger die Sorge, dass eine spätere Vollstreckung erheblich erschwert werden könnte.

Anleger sollten jetzt keine Zeit verlieren

Nach Erfahrung der Kanzlei sind Fälle rund um unerlaubte Einlagengeschäfte häufig besonders zeitkritisch. Je früher mögliche Zahlungsströme, Konten oder beteiligte Zahlungsdienstleister identifiziert werden, desto größer können die Chancen sein, Vermögenswerte noch erfolgreich zu sichern.

Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen,

  • Vertragsunterlagen,
  • Zahlungsnachweise,
  • Kommunikationsverläufe,
  • sowie Informationen zu verwendeten Konten oder Wallets
    möglichst frühzeitig sichern zu lassen.

Kanzlei Oelschig prüft Ansprüche betroffener Anleger

Die Rechtsanwaltskanzlei Oelschig vertritt nach eigenen Angaben inzwischen eine steigende Zahl betroffener Anleger und prüft aktuell insbesondere:

  • Rückzahlungsansprüche gegen die Ventus Energy Group OÜ,
  • mögliche Arrest- und Sicherungsmaßnahmen,
  • Ansprüche gegen Vermittler,
  • Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister,
  • sowie weitere zivil- und strafrechtliche Schritte.

Anleger können ihre Unterlagen zur ersten Prüfung an die Kanzlei übermitteln.