Wer über primelatticeinvestment(.)pro investiert hat, ist sehr wahrscheinlich auf ein betrügerisches Konstrukt gestoßen. Die britische Finanzaufsicht FCA warnt ausdrücklich vor diesem Anbieter. Versprochen werden hohe Renditen, angebliche Zertifizierungen und eine seriöse Regulierung – tatsächlich handelt es sich um gezielte Irreführung. Dieser Text zeigt, wie das System funktioniert und welche juristischen Schritte zur Rückforderung des verlorenen Kapitals möglich sind.
Existiert Prime Lattice Investments überhaupt?
Nach außen gibt sich die Plattform als etablierter Broker mit Erfahrung und hervorragendem Ruf. Schaut man genauer hin, entsteht jedoch ein anderes Bild: Die Internetadresse wurde erst am 18.02.2026 über Dynadot Inc. registriert. Gleichzeitig wird eine langjährige Unternehmensgeschichte behauptet – ein klarer Widerspruch, der typisch für Anlagebetrug ist. Auch angebliche Auszeichnungen halten keiner Überprüfung stand, und das präsentierte Lizenzdokument erweist sich als Fälschung. Die Warnung der FCA unterstreicht zusätzlich, dass es sich nicht um einen legitimen Trading-Anbieter handelt.
Täuschung durch angebliche Regulierung
Auf der Website wird der Eindruck erweckt, das Unternehmen sei beaufsichtigt. Eine gültige Erlaubnis existiert jedoch nicht. Damit werden Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung angeboten, was gegen § 32 KWG verstößt. Auffällig ist zudem ein hochgradig widersprüchlicher Hinweis: Angeblich werden keine Kunden aus EU, EWR oder Großbritannien angesprochen, während gleichzeitig eine FCA-Warnung vorliegt. Solche Inkonsistenzen sprechen klar für eine gezielte Irreführung von Anlegern.
Typischer Ablauf aus Sicht der Geschädigten
Die geschilderten Erfahrungen folgen einem bekannten Muster. Interessenten werden von vermeintlichen Beratern kontaktiert und zu Einzahlungen bewegt. Anfangs werden häufig kleine Gewinne angezeigt, um Vertrauen aufzubauen. Tatsächlich finden keine realen Handelsaktivitäten statt – die Gewinne sind lediglich Teil einer digitalen Simulation. Sobald eine Auszahlung verlangt wird, treten Probleme auf: Auszahlungen werden verzögert, verweigert oder an neue Bedingungen geknüpft.
Rechtliche Einordnung: Systematischer Betrug
Die Bewertung ist eindeutig. Wer durch falsche Angaben andere dazu bringt, Geld zu investieren, erfüllt den Betrugstatbestand nach § 263 StGB. Zusätzlich kann § 264a StGB greifen, da irreführende Informationen über Kapitalanlagen verbreitet werden. Werden Konten zur Weiterleitung der Gelder genutzt, kommt häufig auch Geldwäsche gemäß § 261 StGB in Betracht.
Warum Bankkonten eine zentrale Rolle spielen
Entscheidend ist der Weg des Geldes. Auch hier werden reale Konten eingesetzt, über die Einzahlungen laufen. Oft gehören diese Konten Personen, die als sogenannte Finanzagenten fungieren. Durch die Identifikation dieser Kontoinhaber lassen sich zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Ohne solche Zahlungswege wäre die Durchführung des Betrugs nicht möglich.
Hintergründe und Strukturen
Die Organisation hinter solchen Plattformen ist meist arbeitsteilig aufgebaut und international vernetzt. Während Callcenter den Kontakt zu Anlegern herstellen, kümmern sich andere Einheiten um Technik und Zahlungsabwicklung. In vielen Fällen deutet die Struktur auf eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB hin. Für Betroffene bedeutet das jedoch auch: Die Geldspur führt häufig zu identifizierbaren Beteiligten.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
- Keine weiteren Überweisungen tätigen
- Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
- Strafanzeige erstatten
- Frühzeitig rechtliche Unterstützung einholen
Wichtig: Wer Gelder aus solchen Konstrukten zurückerhält, kann unter Umständen selbst in den Fokus strafrechtlicher Vorwürfe geraten, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche. Eine rechtliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Möglichkeiten zur Rückforderung
RESCH Rechtsanwälte ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Ansatz besteht darin, Zahlungsströme nachzuverfolgen, Verantwortliche zu identifizieren und Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wenn Sie Ihr investiertes Kapital zurückfordern möchten, können Sie Kontakt aufnehmen unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular. Ihr Fall wird geprüft und es werden konkrete Optionen zur Rückholung aufgezeigt.
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