Bitwerk Trading-Betrug: Chancen auf Rückzahlung des Geldes erhöhen!

07.04.2026 130 Aufrufe Autor: Jochen Resch
Bitwerk entpuppt sich als Trading-Betrug, Anleger gucken in die Röhre. Resch Rechtsanwälte folgen der Spur des verlorenen Geldes und helfen Anlagebetrugsopfern.

Bitwerk Trading-Betrug: Chancen auf Rückzahlung erhöhen

Wer über bitwerk(.)pro oder bitwerk(.)vip Geld angelegt hat, ist in ein betrügerisches Kapitalanlagekonstrukt hineingerutscht. Die deutsche BaFin warnt ausdrücklich vor dem Anbieter und stellt fest, dass weder eine Erlaubnis für Bankgeschäfte noch für Kryptodienstleistungen vorliegt. Zusätzlich wurde ein Identitätsmissbrauch zulasten eines real existierenden Unternehmens bestätigt. Die entscheidende Frage lautet daher: Ist das investierte Kapital endgültig verloren? Die Antwort ist: nicht zwingend. Es bestehen realistische Wege, um Ansprüche durchzusetzen und Zahlungen zurückzuerlangen.

Existiert die Plattform Bitwerk überhaupt?

Die Außendarstellung vermittelt den Eindruck eines weltweit aktiven Brokers mit Gründungsjahr 2019 und Präsenz in zahlreichen Ländern. Bei genauerem Hinsehen bricht dieses Bild jedoch zusammen. Die maßgeblichen Internetadressen wurden erst 2025 registriert (bitwerk(.)pro am 29.07.2025, bitwerk(.)vip am 08.10.2025). Diese zeitliche Unstimmigkeit zeigt, dass die behauptete Unternehmenshistorie konstruiert ist.

Auch die angegebene Adresse in der Genthiner Straße 32–34 in Berlin erweist sich als bloßes Bühnenbild. Dort befindet sich lediglich ein Anbieter für virtuelle Büroservices; verantwortliche Personen der Scam-Website sind nicht auffindbar. Solche Scheinstandorte dienen typischerweise dazu, Seriosität vorzutäuschen.

BaFin-Warnung und typische Erfahrungen von Anlegern

Die Aufsichtsbehörde hat unmissverständlich klargestellt, dass Bitwerk ohne die erforderliche Lizenz Finanz- und Kryptodienstleistungen anbietet. Damit liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG vor. Hinzu kommt ein bestätigter Identitätsmissbrauch gegenüber einer legitimen Firma aus Willich, der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH; diese hat nichts mit Bitwerk zu tun und ist ergo selbst Opfer der hier agierenden Anlagebetrüger.

Berichte von Betroffenen verlaufen auffallend ähnlich: Einzahlungen werden akzeptiert, Auszahlungswünsche hingegen verzögert, abgelehnt oder an neue Bedingungen geknüpft. Dieses Muster entspricht klassischen Vorgehensweisen im Online-Trading-Betrug und schließt eine positive Bewertung faktisch aus.

Warum Auszahlungen scheitern

Ein zentrales Element des Systems ist die konsequente Blockade von Rückzahlungen. Betroffene werden mit immer neuen Forderungen konfrontiert – etwa angeblichen Steuern, Zusatzgebühren oder Sicherheitsleistungen. Ziel ist es, weitere Überweisungen zu provozieren.

Rechtlich betrachtet handelt es sich um Täuschung mit dem Zweck der Vermögensverschiebung. Das erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) und kann zudem als Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB gewertet werden.

Die Rolle realer Bankkonten innerhalb des Scam-Konstrukts

Auch wenn die Plattform selbst nur eine digitale Oberfläche darstellt, laufen die Transaktionen über echte Konten. Diese werden häufig von Strohleuten oder Geldwäschern bereitgestellt. Ohne diese Infrastruktur wäre das Modell nicht funktionsfähig.

Genau hier setzt die Durchsetzung von Ansprüchen an: Zahlungsströme lassen sich nachvollziehen, Kontoinhaber identifizieren und rechtlich in Anspruch nehmen. In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Wer steckt hinter Bitwerk?

Die organisatorische Struktur ist auf Verschleierung ausgelegt. Domains wurden über verschiedene Anbieter registriert, darunter Hostinger, UAB und Realtime Register B.V. Die Kommunikation erfolgt über E-Mail-Adressen wie impressum@bitwerk.ai und support@bitwerk.pro sowie über die deutsche Mobilfunk-Nummer +49 155 10692758.

Solche Strukturen sind typisch für international agierende, arbeitsteilig organisierte Netzwerke. In schwerwiegenden Fällen kommen zusätzlich Geldwäsche (§ 261 StGB) und die Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) in Betracht.

Gesamtbewertung: eindeutiger Anlagebetrug

Die Gesamtschau der Indizien lässt keinen anderen Schluss zu: fehlende Lizenz, falsche Angaben zur Unternehmenshistorie, Identitätsmissbrauch und verweigerte Auszahlungen sprechen klar für ein professionell organisiertes Betrugssystem.

Wichtig: Rückflüsse von Geldern können im Einzelfall rechtliche Risiken bergen, etwa im Zusammenhang mit Geldwäschevorwürfen. Deshalb sollte jede Rückholung juristisch geprüft werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Keine weiteren Zahlungen leisten, egal, welche Gründe hierfür benannt werden
  • Beweise sichern (Chats, E-Mails, Kontoauszüge, Akteur-Namen) 
  • Strafanzeige – etwa bei der Polizei – erstatten
  • Kontakt zu den Tätern umgehend abbrechen, weitere Konversationen meiden
  • Einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anlagebetrugsschemata einschalten 
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So kann die Geldrückholung gelingen

RESCH Rechtsanwälte verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in der Verfolgung von Anlagebetrug und Geldwäsche.

Der Ansatz besteht darin, den Weg des Geldes konsequent nachzuzeichnen, beteiligte Kontoinhaber zu identifizieren und daraus resultierende Ansprüche durchzusetzen. Da solche Systeme auf realen Kontoverbindungen beruhen, ergeben sich hier konkrete Angriffspunkte. Wir sind auf Fälle wie diesen spezialisiert und wissen, welche Schritte nun zu gehen sind.

Wer betroffen ist, sollte nicht abwarten. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Anlagebetrug-Anwalt erhöht die Chancen, Vermögenswerte zu sichern und idealerweise zurückzuerlangen. Kontakt ist telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular möglich.

 

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