festgeldplan.com: Rückforderung nach Festgeldbetrug prüfen

25.03.2026 16 Mal gelesen Autor: Jochen Resch
festgeldplan.com steht unter Betrugsverdacht. Die BaFin warnt. Betroffene sollten keine Zahlungen mehr leisten, Beweise sichern und Ansprüche prüfen.

Wer über festgeldplan.com Geld angelegt hat, sollte die Lage ernst nehmen: Es bestehen deutliche Hinweise auf ein betrügerisches Konstrukt und akuten Handlungsbedarf.

 

Existiert festgeldplan.com als seriöser Anbieter?

Auf den ersten Blick wirkt die Website wie ein verlässlicher Vermittler für Festgeld. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein inszeniertes Gesamtbild. Der Name eines regulierten Unternehmens wird missbräuchlich verwendet, um Vertrauen zu erzeugen. Die BaFin hat am 24.03.2026 klargestellt, dass keinerlei Verbindung zur WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG besteht. Genau dieses Vorgehen – die Anlehnung an bekannte Namen – ist ein typisches Muster im Anlagebetrug. Für Anleger entsteht so der Eindruck von Sicherheit, obwohl tatsächlich keine legitime Dienstleistung erbracht wird.

 

Welche Erfahrungen berichten Betroffene?

Die Rückmeldungen zeichnen ein einheitliches Bild: verlockende Konditionen, feste Verzinsung und kurze Laufzeiten. Nach der Einzahlung beginnen jedoch Schwierigkeiten. Auszahlungen werden verweigert oder von zusätzlichen Forderungen abhängig gemacht. Die Kontaktaufnahme erfolgt meist per E-Mail (info@festgeldplan.com) oder telefonisch unter +49 211 312 33 729. Die angegebene Anschrift in der Düsseldorfer Lindenstraße 87 dient offenbar nur als Kulisse. Eine echte Unternehmensstruktur ist nicht erkennbar, was die negative Bewertung der Plattform erklärt.

 

Warum bleibt die Auszahlung aus?

Das System ist darauf ausgelegt, Kapital einzusammeln – nicht, es zurückzuführen. Betroffene werden mit angeblichen Gebühren, Steuern oder technischen Freischaltungen konfrontiert. Diese Forderungen sind Teil der Täuschung. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um Vermögenswerte zu erlangen, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB); zudem kann Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) vorliegen. Eine echte Auszahlungsabsicht besteht nicht.

 

Unerlaubte Finanzdienstleistungen

Für die angebotenen Leistungen fehlt die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG. Die Warnung der BaFin bestätigt dies ausdrücklich. Gleichzeitig werden Anleger über Herkunft und Seriosität der Angebote in die Irre geführt. Auch Informationspflichten nach § 5 DDG werden verletzt. Zusammengenommen ergibt sich ein klar rechtswidriges Angebot.

 

Rolle der Bankkonten im Ablauf

Ohne Zahlungsströme über reale Konten könnte das Modell nicht funktionieren. Die eingesetzten Konten sind zentral für die Vereinnahmung der Gelder. Die Weiterleitung solcher Beträge kann den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllen. Durch die Identifizierung der Kontoinhaber lassen sich Ansatzpunkte für Rückforderungen schaffen.

 

Wer kommt für den Schaden auf?

Neben den eigentlichen Tätern können auch die Inhaber der Empfängerkonten in Anspruch genommen werden. Anspruchsgrundlagen ergeben sich unter anderem aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Häufig sind diese Personen wirtschaftlich leistungsfähig, was die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen realistisch macht.

 

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Keine weiteren Zahlungen leisten. Sämtliche Belege und Kommunikation sichern. Strafanzeige erstatten. Juristisch prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen.

Vorsicht: Teilweise werden kleine Beträge zurücküberwiesen, um Vertrauen zu stärken. Solche Transaktionen können selbst Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche (§ 261 StGB) bergen.

 

Schlussbewertung

Die vorliegenden Erkenntnisse sowie die Einschätzung der BaFin sprechen klar für ein strukturiertes Betrugssystem. Täuschung, Identitätsmissbrauch und gezielte Einflussnahme auf Anleger greifen ineinander. Schnelles Handeln ist entscheidend, um rechtliche Möglichkeiten zu wahren.

RESCH Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfolgen konsequent die Spur der Gelder. Ziel ist es, beteiligte Kontoinhaber zu identifizieren und investierte Beträge zurückzuführen.

Der erste Schritt ist stets eine rechtliche Einschätzung des Einzelfalls. Kontakt ist telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular möglich. Anschließend werden konkrete Handlungsschritte aufgezeigt.

 

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