Vorbeugende Unterlassungserklärung

15.10.2009 1460 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Wenn die Gefahr besteht, dass neben einer bereits abgemahnten Urheberrechtsverletzung weitere Abmahnschreiben hinzukommen können, so wird häufig diskutiert, vorbeugend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung den jeweiligen Rechteinhabern zu übermitteln. Dies sollte allerdings nur nach sehr reiflicher Überlegung erfolgen.

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