Unberechtigte Nutzung von Getty Images Photos

08.07.2009 1443 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Die Fotoagentur Getty Images, London, fordert weiterhin unter Angabe entsprechender Referenznummern Lizenzgebühren für die unberechtigte Nutzung von Getty Images Bildern für Onlinewerbezwecke.

Fraglich ist indes, ob die geforderten Lizenzgebühren sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach tatsächlich juristisch haltbar sind.

Eine Erklärung der Forderungszusammenstellung ist den Schreiben, Rechnungen oder Zahlungserinnerungen von Getty Images in der Regel nicht beigefügt.

Nicht nachvollziehbar sind zudem teilweise die Ausführungen in den Frequently Asked Questions (FAQs), die den Schreiben immer prophylaktisch beigefügt werden, um zu verhindern, dass Betroffene störende Fragen stellen könnten.

Diese Praxis ist uns von den gängigen Abmahnkanzleien bekannt. An dieser Stelle sei nochmals der Hinweis gestattet, dass man sich nicht mit den oftmals angegebenen 0180 er Nummern abspeisen lassen sollte, die zudem weitaus teurer sind als die "normalen" Geschäftsnummern, die jede dieser Kanzleien ebenfalls besitzen.

In den FAQs von Getty Images heisst es unter anderem, dass ". muss für die Nutzung von Getty Images lizenzfreien Bildern eine Lizenz erworben werden".

Es erscheint nicht ganz nachvollziehbar, was Getty Images mit diesem Paradoxon ausdrücken möchte. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem die offensichtliche Unsicherheit der Nutzer nicht noch dadurch bestärkt wird, indem die Fotodatenbank mit "lizenzfreien Bildern" wirbt.

In jedem Fall sollte eine Kontaktaufnahme mit Getty Images ohne vorherige Prüfung unterbleiben.

 

MEDIENRECHT mainz

Abmahnung Getty Images

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