Landgericht München straft "Hetzer" im Internet ab.

06.10.2015 234 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
In einem von uns vor dem LG München I erwirkten Urteil, straft das Gericht "Hetzer" im Internet ab. Das Gericht setzte damit ein klares Zeichen, dass es irgendwelche "Hetze" auf Bewertungsplattformen oder z. B. Facebook nicht hinnimmt.

Der verurteilte Beklagte Hatte sich im Internet negativ über die Dienstleistung eines Softwareunternehmens geäußert. Unter anderem wurde der Vorwurf erhoben, dass Softwareunternehmen Textpassagen kopiert. Diese Behauptung waren nachweislich nicht wahr.
Das Landgericht München I hat den Beklagten "Hetzer" zur Unterlassung verurteilt und den Streitwert auf Euro 10.000 festgelegt. Darüber hinaus muss der "Hetzer" vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von knapp 800 € bezahlen. Unter dem Strich kommen auf ihn etwa Kosten in Höhe von 2000 € zu. Dies alles nur, weil der "Hetzer" meinte, er könne im Internet andere mit falschen Behauptungen diskreditieren.

Verantwortlicher Rechtsanwalt: Dr. Hauke Scheffler
LG München I 25 O 5201/15, Urteil vom 8. Juni 2015