Abmahnwahn pur: Rechteinhaber mahnen die Zusendung vorbeugender Unterlassungserklärungen ab!

08.07.2009 2205 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Die Abmahnindustrie scheint in einen regelrechten Wahn zu verfallen. In den Filesharing Fällen wird aktuell der Versuch unternommen, Personen, die den entsprechenden Rechteinhabern eine vorbeugende Unterlassungserklärung zukommen lassen, kostenpflichtig abzumahnen! Die Abmahner gehen dabei von einem Gegenstandswert in Höhe von 5001 € aus.  

Betroffene sollten sich davon nicht einschüchtern lassen, sondern die Abmahnung ausgewiesenen Medienrechtlern zur Prüfung vorlegen, damit eine entsprechende Abwehr erfolgen kann.

  

Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Medienrecht mainz

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