Sie haben eine Abmahnung von Sasse und Partner erhalten? Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist.
Die Hamburger Kanzlei verschickt wieder Abmahnungen an die Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Filesharing-Vorwurfs bezüglich der US-Serie The Walking Dead. Dieses vorgeworfene Verhalten stellt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Fraglich ist allerdings, ob der Anschlussinhaber hierfür haftet.
Wann haftet der Anschlussinhaber?
War der Anschlussinhaber nicht Täter, so haftet er als sog. Störer auch dann, wenn er gewisse Prüfungs- und Überwachungspflichten wie z. B: die Belehrung der Kinder unterlassen hat. Hat er im Vorfeld allerdings alles getan, um die Urheberrechtsverletzung zu verhindern (WLAN gesichert, Kinder belehrt, Absprachen mit WG-Mitbewohnern), so kann eine Haftung entfallen. Die Rechtslage ist sehr kompliziert. Ein einfaches "Ich habe nichts gemacht" lässt die Haftung nicht entfallen. Allerdings geben neuerliche Urteile vom LG München Anlass zur Hoffnung für Abgemahnte.
Was tun? Wichtige Handlungstipps
- Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein
- Unternehmen Sie nichts selbst.
- Geben Sie insbesondere nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab.
Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen
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- Jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen
Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.