Deutsches Datenschutzrecht gilt nicht für Facebook

27.04.2013 335 Mal gelesen Autor: Klaus Weber, LL.M.
Das OVG Schleswig hat am 22.04.2013 in zwei Entscheidungen die vorinstanzlichen Entscheidungen des VG Schleswig erwartungsgemäß bestätigt.

Facebook unterliege ausschließlich irischem Recht. Allein die Facebook Ireland Ltd. stelle eine Niederlassung von Facebook in Europa da, nicht jedoch auch die Facebook Germany GmbH.

Das ULD hatte in seiner Funktion als Datenschutzbehörde gegen die Facebook Ireland Ltd. und die Facebook Inc./USA eine Verfügung dahingehend erlassen, dass diese eine anonyme bzw. pseudonyme Nutzung zulassen müssen. Hiergegen hatte sich Facebook gewehrt und nunmehr letztinstanzlich Recht bekommen.