Haftungsfalle: Passwortweitergabe – Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

02.08.2007 2133 Mal gelesen Autor: Jörg Reich

Wie eine kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichts Köln, Beschluss vom 18.10.06, Az.: 28 O 364/06, als pdf zu downloaden unter http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php , klar stellt, kann auch derjenige als Störer zivilrechtlich in die Haftung genommen werden, der seinen PC, seinen Internetzugang und oder seine Passwörter Dritten zur Verfügung stellt.

Telefonische Beratung zum Thema unter www.redlexx.de