„Battlefield 3“: Gamer müssen vor dem Kauf von den Nutzungbedingungen Kenntnis erlangen

08.06.2012 277 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Der Hersteller von „Battlefield 3“, Electronic Arts, hat sich verpflichtet, in Zukunft relevante Informationen und die AGBs den Nutzern vor dem Kauf des Games bekannt zu geben.

Die Verbraucherschützer hatten gegen den Spielesoftwarehersteller ein Verfahren angestrebt, nachdem bekannt wurde, dass auf der Verpackung des beanstandeten Spiels deutliche Informationen fehlen. Die Gamesoftware wurde zeitweilig sogar verdächtigt, den Rechner auf Lizenzen zu scannen, meldet medienundrecht.de.