Gebühr für die Erstattung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

13.04.2012 319 Mal gelesen Autor: Roman Dickmann, LL.M.
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen.

Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden und der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände gegen einen Mobilfunkanbieter stattgegeben (Urteil vom 27.03.2012, Az.: 2 U 2/11).

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