Die Klausel „Angebot freibleibend“ und deren rechtliche Bedeutung

12.09.2011 959 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
In viele AGB wird darauf verwiesen, dass die Angebote freibleibend sind. Dies ist nicht ungefährlich, wie einige Online-Händler erfahren mussten. Die AGB-Regelung kann abgemahnt werden. In dem Beitrag lesen Sie wichtige Hintergrundinformationen der Feil Rechtsanwälte.