Im Falle von Preiserhöhungen steht Handyvertragskunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Dabei ist es unerheblich, ob nur Sonderrufnummern betroffen sind oder bspw. der Minutenpreis. Sonderrufnummern sind nicht als Nebenleistungen anzusehen, die ohne Zustimmung des Kunden geändert werden dürfen. Im Gegenteil: Der Kunde muss im Falle von Preiserhöhungen immer informiert werden, damit er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
RA K. Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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