Über GCS-Europe S.L. und deren Angebote
GCS-Europe S.L., auch als Global Card Services Europe (GCS) bekannt, stellt unter anderem ein E-Wallet sowie eine gebührenfreie Visa-Debitkarte mit eigener IBAN bereit. Die Nutzung erfolgt laut Anbieter z.B. per App und soll ohne Bonitätsprüfung möglich sein. Zusätzlich wirbt GCS mit einer schufafreien Kreditlinie bis 7.500 Euro und der Möglichkeit, das E-Wallet über verschiedene Quellen aufzuladen.
Der Unterschied zwischen Kredit- und Prepaid-Karten
Eine Kreditkarte ermöglicht Einkäufe bis zu einem festgelegten Rahmen und wird beispielsweise monatlich abgerechnet; bei Nichtausgleich können Zinsen und Gebühren entstehen.
Eine Prepaid-Kreditkarte wird zuvor mit eigenem Guthaben aufgeladen; Zahlungen sind nur bis zur Höhe des Guthabens möglich, wodurch Überschuldung vermieden wird, allerdings können Auflade- oder Aktivierungsgebühren anfallen.
Mahnung durch Euro-Invest-Inkasso GmbH
In uns vorgelegten Unterlagen trat die Culpa Inkasso GmbH als Eintreiberin von Forderungen im Zusammenhang mit GCS-Europe auf. Dies kann in der Regel zusätzliche Inkassokosten auslösen und bei Nichtzahlung zu einem gerichtlichen Mahnverfahren führen.
Nicolet Rechtsanwälte und die angedrohte Zahlungsdurchsetzung
Im Zusammenhang mit GCS-Europe S.L. wurde uns zudem eine Mahnung der NICOLET Rechtsanwälte bzw. von Rechtsanwalt Peter Nicolet aus Gelsenkirchen vorgelegt. Darin wird ein gerichtliches Verfahren zur Titulierung sowie anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, etwa Pfändungen oder ein SCHUFA-Eintrag.
Erhalten Sie ein solches Schreiben, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen: Nutzen Sie hierfür unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail und schicken Sie uns erhaltene Schreiben und E-Mails.
FAQ - Häufige Fragen
Was ist GCS-Europe S.L.?
GCS-Europe S.L. ist ein Anbieter von beispielsweise E-Wallet-Diensten und Visa-Debitkarten.
Ist die Forderung der GCS-Europe S.L. / Global Card Services Europe S.L. berechtigt?
Das Unternehmen bietet Finanzdienste ohne Bonitätsprüfung an; die Berechtigung einer Forderung ist im Einzelfall zu bewerten. Kunden müssen bei Vertragsschlüsse (also bei Buchung) transparent über alle Kosten informiert werden.
Wie lautet die Adresse von GCS-Europe S.L.?
Der Sitz von GCS-Europe S.L. befindet sich in Santa Catalina 12, 07570 Artà, Spanien, Balearische Inseln.
Bin ich zur Zahlung verpflichtet?
Haben Sie keinen Vertrag geschlossen, waren keine Kosten angegeben oder halten Sie die Forderung aus anderen Gründen für nicht berechtigt, fordern Sie den angeblichen Vertrag an und widersprechen Sie ggf. der Forderung. Nutzen Sie auf Wunsch auch unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail.
Wie kann ich kündigen?
Liegt ein wirksamer Vertrag vor, kündigen Sie diesen am besten schriftlich und nachweisbar. Vorsicht: Eine Kündigung kann als Anerkennung der Schuld gewertet werden, wenn gar kein rechtskräftiger Vertrag bestanden hat.
Handlungsempfehlungen
- Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht von Inkassobüros wie Culpa Inkasso GmbH oder Anwälten wie NICOLET Rechtsanwälte unter Druck setzen, sondern prüfen Sie zunächst den Vertrag.
- Keine Zahlungen ohne Prüfung: Vermeiden Sie ungeprüfte Zahlungen, wenn Ihnen die Sachlage unklar ist.
- Fristen beachten: Handeln Sie umgehend und beantragen Sie auf Wunsch unsere kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail.
- Kein Telefonkontakt: Telefonate könnten Drucksituation hervorrufen - vermeiden Sie dies.
- Vertrag anfordern: Fehlt Ihnen der Vertrag, fordern Sie diesen aktiv an.
- Widerspruch einlegen: Bei Unrechtmäßigkeit der Forderung sollten Sie Widerspruch einlegen.
- Vertrag kündigen: Kündigen Sie nur, wenn tatsächlich ein wirksamer Vertrag existiert. Ansonsten besteht die Gefahr, mit der Kündigung ein Schuldanerkenntnis zu leisten.
- Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail.
Achten Sie auf Gerichtsschreiben: Reagieren Sie immer innerhalb der Fristen und suchen Sie am besten anwaltlichen Rat.
Hilfe bei Mahnungen
Sie haben Zahlungsaufforderungen von GCS-Europe S.L. erhalten?
Inkassounternehmen wie die Culpa Inkasso GmbH oder Kanzleien wie die NICOLET Rechtsanwälte treiben bereits Forderungen bei Ihnen ein?
Wir unterstützen Sie gern.
Wir haben bereits vielen Betroffenen geholfen, sich gegen Forderungen solcher Anbieter zu wehren. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail und leiten Sie uns die Mahnungen und E-Mail-Korrespondenz zur Prüfung weiter.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)