PS-Glueck: Abbuchungen von PPS Perfunctio Payment Services stoppen

19.02.2025 844 Aufrufe Autor: Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig
Was steckt hinter PS-Glueck (PengSuperGlück) und Abbuchungen von PPS Perfunctio Payment Services? Hier Hilfe vom Anwalt: Abbuchungen + Vertrag sicher beenden.

Was ist PS-Glueck?

PS-Glueck (PengSuperGlück) präsentiert sich als Spielgemeinschaft für Lottotipps und Gewinnspiele. Die monatlichen Abbuchungen in Höhe von etwa 69,95 € werden typischerweise über die PPS Perfunctio Payment Services GmbH abgewickelt. Viele Betroffene bemerken diese Zahlungen erst beim Prüfen ihrer Kontoauszüge und wundern sich über den Vertragsabschluss.

Sie sind betroffen?`

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail: Schicken Sie uns einfach die betroffenen Abbuchungs-Details, Schreiben, etc.: Zum Hilfe-Formular

Wie kommt man in die Mitgliedschaft?

Der Vertragsabschluss erfolgt häufig durch telefonische Akquise. Während dieser Gespräche:

  • Werden persönliche Daten erfasst
  • Eine Zustimmung zur Mitgliedschaft eingeholt

Viele Betroffene können sich später nicht mehr genau an die genauen Umstände ihrer vermeintlichen Einwilligung erinnern.

 

Vertrag beenden, aber wie?

Es gibt grundsätzlich zwei Hauptoptionen:

  1. Widerruf innerhalb von 14 Tagen, wenn eine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte
  2. Ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin

     

ABER: Vorsicht bei Kündigung

Achtung: Eine Kündigung kann als Schuldanerkenntnis interpretiert werden. Das bedeutet:

  • Wenn Sie kündigen, bestätigen Sie möglicherweise unbeabsichtigt die Existenz eines rechtmäßigen Vertrags
  • Das Unternehmen könnte argumentieren, dass Sie von der Gültigkeit des Vertrags ausgehen

     

Empfohlene Schritte für Betroffene

Gehen Sie strategisch vor:

  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge
  • Sichern Sie alle Beweisdokumente
  • Bewahren Sie Schriftwechsel und E-Mails auf
  • Dokumentieren Sie die Abbuchungen
  • Holen Sie rechtliche Beratung ein, bevor Sie Erklärungen abgeben

Handeln Sie schnell, aber überlegt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen gewissenhaft.

Wichtig: Jeder Fall ist individuell. 

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)