SkyKiss LLC und CRIF Inkasso: Mahnung für Horoskop-Dienste

30.01.2025 328 Mal gelesen Autor: Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig
Zahlungsaufforderung von SkyKiss LLC oder CRIF Inkasso erhalten? Hier Tipps vom Anwalt + kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail vom Anwalt.

SkyKiss LLC und ihre Dienstleistungen

Die SkyKiss LLC mit Hauptsitz in den USA präsentiert sich als Anbieter esoterischer Dienstleistungen. Zahlungserinnerung oder Inkassoschreiben erhalten? Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung über unser Hilfe-Formular oder schicken Sie uns die erhaltenen Mahnungen und E-Mails einfach per E-Mail: Zum Hilfe-Formular.

Das Unternehmen verspricht Unterstützung in schwierigen Lebensphasen durch verschiedene spirituelle Angebote wie:

  • Individuelle Horoskope
  • Astro-Psychologie
  • Aura-Chirurgie
  • Maya-Astrologie
  • Radionik

 

Preisstruktur und Kostenübersicht

Die Preisgestaltung für die verschiedenen Dienstleistungen gestaltet sich wie folgt:

  • Tarot-Analyse: 149,00 EUR
  • Informationsbeladener Schmuck: 129,00 EUR
  • Maya-Horoskop: 129,00 EUR
  • Indianer-Horoskop: 129,00 EUR
  • Astro-Horoskop: 129,00 EUR

 

Wichtige rechtliche Besonderheiten

Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende Aspekte:

  1. Maßgefertigte Horoskope sind laut AGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
  2. Die Datenschutzerklärung bleibt bezüglich der Weitergabe von Kundendaten an Dritte unkonkret
  3. Bei Zahlungsverzug droht ein Inkassoverfahren durch derzeit die CRIF GmbH

 

Das Inkassoverfahren durch CRIF

Bei ausbleibender Zahlung schaltet SkyKiss LLC die CRIF GmbH (Niederlassung Hamburg) ein. Diese droht mit:

  • Weitergabe der Forderungsinformationen an Wirtschaftsauskunfteien
  • Möglichen negativen Auswirkungen auf das persönliche Scoring
  • Zusätzlichen Gebühren für das Inkassoverfahren

 

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, sollten Sie:

  1. Die Rechtmäßigkeit der Forderung genau prüfen
  2. Dokumentieren, ob und wie ein Vertrag zustande kam
  3. Überprüfen, ob Sie ausreichend über die Kosten informiert wurden

 

Ist die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, können Sie auf Wunsch gerne unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zu diesem Fall per E-Mail in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie hierzu einfach unser Hilfe-Formular oder schicken Sie uns die erhaltenen Mahnungen und E-Mails einfach per E-Mail: Zum Hilfe-Formular.

 

Wir konnten schon vielen Betroffenen in derartigen Angelegenheiten weiterhelfen und gegen (vermeintlich) berechtigte Forderungen verteidigen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)