Euro Treuhand Inkasso löscht Schufa Eintrag

12.04.2018 80 Mal gelesen Autor: Dr. Sven Tintemann
Wann ist ein Eintrag bei Auskunfteien berechtigt? Falschlieferung von Blumenkästen führt zum Schufa-Eintrag. Betroffene sucht Hilfe bei den Experten AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.

Das Bestellen von Blumenkästen in einer bestimmten Farbe kann zum Schufa Eintrag führen. Kunde erhält eine Falschlieferung und ist am Ende mit einem Negativeintrag bei der Auskunftei Schufa Holding AG betroffen - von AdovAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

Diese Erfahrung machte eine Kundin aus der Lausitz, welche sich im Jahr 2016 drei massive Pflanzenkasten bestellte. Diese wurden jedoch in der falschen Farbe gesendet. Dies stellte eine klassische Falschlieferung da, welche einen sog. Mängelgewährleistungsanspruch nach sich zieht.

Umtausch? Zahlungspflicht? Schufa-Eintrag?

Die Betroffene wollte diese Pflanzenkästen natürlich in ihrer eigentlichen Farbe erhalten. Eine Einigung wurde mit dem ursprünglichen Vertragspartner nicht erzielt. Dieser gab die Forderungsangelegenheit sodann an die Euro Treuhand Inkasso GmbH weiter, welche die Betroffene anschrieb und den Kaufpreis bezahlt verlangte. Im Schufa-Datenbestand wurde mit Ereignisdatum der ersten Mahnung ein negativer Eintrag vorgenommen. Unter diesem negativen Schufa Eintrag musste die Betroffene leiden.

Ende Januar 2018 wandte sich die Betroffene sodann an die Kanzlei Advoadvice Rechtsanwälte mbB und deren Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann. Nach der Prüfung der kaufrechtlichen Seite der Forderung und einer Abschätzung der Rechtslage, wurde aus wirtschaftlichen Gründen zu einem Ausgleich der Forderung geraten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde die Euro Treuhand Inkasso GmbH ebenfalls mit dem Vorgang konfrontiert. Obwohl diese von einer zulässigen Datenübermittlung ausging, wurde der negative Eintrag nach dem Ausgleich der Forderung zur Löschung gebracht.

Wann ist ein Schufa-Eintrag berechtigt?

Ob und wann ein negativer Schufa-Eintrag zu Recht erfolgte, hängt von unterschiedlichen Umständen ab. Dabei muss eine Forderung zunächst einmal bestehen und berechtigt geltend gemacht werden.

Manchmal gibt es zivilrechtliche Einwände gegen eine Forderung (z.B. Verjährung, o.ä.). Sodann müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG eingehalten werden.
Häufig ist eine Löschung eines negativen Eintrages nicht einfach so möglich, so dass anwaltliche Hilfe nötig ist. In diesem Fall empfehlen AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, sich an eine Experten im Datenschutzrecht zu wenden. Gerne können Sie dabei auch unsere Kanzlei unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de kontaktieren.