Frommer Legal Abmahnung - Was tun?  

18.10.2014 363 Mal gelesen Autor: Matthias Hechler
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Frommer Legal Abmahnungen

Man wirft den Empfängern dieser Abmahnschreiben vor, Filme der Rechteinhaber in sog. Internettauschbörsen illegal angeboten zu haben. Lädt sich jemand einen Film in mit einer solchen Tauschbörsensoftware herunter, so kommt es bereits während des Downloads zu Angeboten für andere User, ohne, dass man hiervon etwas mitbekommt. Oft bietet man auch während des Streamings z. B. bei popcorntime den Film anderen an.

Sofern der Abgemahnte gar nicht weiß, wie es hierzu kommen konnte, sollte er sämtliche Mitnutzer seines Internetzugangs befragen. Dass jemand tatsächlich den Film angeboten hat, steht außer Frage.

Wenn andere den Film angeboten haben, stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Oft entfällt nämlich die Haftung, da ihn kein Verschulden trifft.

Momentan werden die Abmahnungen von Frommer Legal von den Filmrechteinhabern Constantin Film Verleih GmbH, Majestic Filmverleih GmbH, Studiocanal GmbH, Tele München Fernseh GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH verschickt.

Mir liegen Frommer Legal Abmahnungen für folgende Filme oder TV-Serien vor:

  • 3 Days to Kill
  • 300: Rise of an Empire
  • Arrow - League Of Assassins
  • The Vampire Diaries
  • Bones
  • Das Schicksal ist ein mieser Verräter
  • Der Hobbit: Smaugs Einöde
  • Die Bestimmung – Divergent
  • Die Schöne und das Biest
  • Die Tribute von Panem - Catching Fire
  • Edge of Tomorrow
  • Fack ju Göhte
  • Family Guy
  • Feuchtgebiete
  • Flug 7500 - Sie sind nicht allein
  • Godzilla
  • Grand Budapest Hotel
  • Her
  • Homeland
  • Mädelsabend
  • Monuments Men
  • Need for Speed
  • Non Stop
  • Person of Interest
  • Planet der Affen
  • Pompeii
  • RoboCop
  • The Americans
  • The Lego Movie
  • The Mentalist
  • The Simpsons
  • The Vampire Diaries
  • Two and a Half Men
  • X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

Was kann man gegen die Abmahnung von Frommer Legal tun?

Auf eine Abmahnung von Frommer Legal sollten Sie stets reagieren, denn die Rechteinhaber gehen zunächst davon aus, dass Sie als Täter oder als Störer verantwortlich sind für die Urheberrechtsverletzung und können deshalb sofort gerichtliche Schritte einleiten, wenn Sie nicht antworten.

Sofern der Abgemahnte den Film nicht angeboten hat und er auch keine Prüf- und Kontrollpflichten verletzt hat, so muss er weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 815,00 oder Beträge wie z. B. € 100,00 an Frommer Legal bezahlen.

Die Hauptaufgabe eines Anwalts besteht darin, genau zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung notwendig ist oder - wie in vielen Fällen - nicht. Immerhin handelt es sich hierbei um einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag, der zu Vertragsstrafen bei Verstößen führen kann. Diese Vertragsstrafen können € 5.000,00 schnell überschreiten.

Haben andere Personen, die das Internet nutzen dürfen (Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter etc.) die Urheberrechtsverletzung begangen, so ist zu prüfen, ob Prüf- und Kontrollpflichten des Anschlussinhabers bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese Pflichten verletzt hat. Wenn nicht, kann man sämtliche Ansprüche der Abmahnung zurückweisen, insbesondere die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung bei einer Frommer Legal Abmahnung 

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber für den Upload der Filme haftbar ist, können Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 79 8000 täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende!) erreichen oder das Kontaktformular für Frommer Legal Abmahnungen nutzen.

Ich biete eine unkomplizierte bundesweite Vertretung sowie sehr faire Pauschalpreise.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Anwaltskanzlei Hechler - Erfahrung aus über 17.000 Tauschbörsen-Abmahnungen!

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de