Auch im August 2014 erhalten tausende Internetanschlussinhaber in Deutschland Abmahnungen von Waldorf Frommer, weil sie angeblich für das Filesharing eines Films oder einer oder mehrerer TV-Serienfolgen verantwortlich sein sollen. Seit sich der Bundesgerichtshof in Sachen Filesharingrecht eindeutig positioniert hat, sind viele der Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht mehr gerechtfertigt.
Geben Sie keine ungeschuldete Unterlassungserklärung ab
Der Anschlussinhaber muss bei einer Frommer Legal oft gar keine mod. Unterlassungserklärung abgeben. Der Bundesgerichtshof hat eindeutig entschieden, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für volljährige Kinder haftet. Die Haftung für minderjährige Kinder entfällt ebenso in den Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Kindern das Filesharing verboten hat und diese einsichtsfähig waren.
Sollten also volljährige Kinder im Haushalt für das Filesharing verantwortlich sein, trifft den Anschlussinhaber weder eine Täter- noch eine Störerhaftung. Er muss dann bei einer Waldorf Frommer Abmahnung weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas an den Auftraggeber von Frommer Legal bezahlen.
Bezahlen Sie niemals € 150,00 an Frommer Legal
Die Aussage mancher Rechtsanwälte, die Frommer Legal Abmahnung sei mit einer Zahlung von € 150,00 sofort rechtssicher erledigt, kann problemlos als Betrug eingestuft werden. Wer € 815,00 fordert, wird sich niemals mit € 150,00 zufrieden geben.
Sofern Sie schuldig sind und die Sache unbedingt beenden möchten, können Sie mit Frommer Legal einen Vergleich schließen, der sich bei einer € 815,00 Forderung oft um die € 600,00 bewegt.
Sofern Sie unschuldig sind oder das ganze als Abzocke empfinden, bezahlen Sie besser gar nichts als € 150,00. Denn: Jede Zahlung an Frommer Legal ist ein Schuldeingeständnis.
Frommer Legal Abmahnung - Was tun?
Machen Sie keine Experimente und lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abgeben müssen. Wenn nicht, so haben Sie die besten Chancen, nichts bezahlen zu müssen und später auch nicht verklagt zu werden.
Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Er hat Erfahrung mit über 35.000 Filesharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch nutzen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon: 07171 - 79 8000
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de
Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:
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