Verwirkung des Ehegattenunterhalts nach Scheidung

16.06.2006 2751 Mal gelesen Autor: Simone Graute

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist verwirkt (so ein Urteil des OLG Karlsruhe), wenn die geschiedene Ehefrau gemeinsam mit ihrem neuen Lebenspartner, mit dem sie über mehrere Jahre -wenngleich mit einer mehrmonatigen Unterbrechung- befreundet war, eine Immobilie kauft und dort mit diesem zusammenlebt.

Für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Vorliegens einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft ist entscheidend, ob es sich hierbei um eine sog. Unterhaltsgemeinschaft oder sozio-ökonomische Gemeinschaft handelt. Es kommt auf das Erscheinungsbild der neuen Verbindung in der Öffentlichkeit sowie auf die Dauer der Beziehung (mindestens 2 bis 3 Jahre) an.