Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt?

29.05.2026 26 Aufrufe Autor: Istvan Cocron
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt? Ein kompakter Leitfaden aus rechtlicher Sicht

Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Angehörige und Familien meist völlig unerwartet. Neben der emotionalen Ausnahmesituation müssen innerhalb kurzer Zeit zahlreiche organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden. Viele gesetzliche Fristen beginnen unmittelbar nach dem Todesfall zu laufen, und Versäumnisse können erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Konsequenzen haben. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Maßnahmen in zeitlicher Reihenfolge, erklärt die Bedeutung häufig verwechselter Dokumente und zeigt typische Fehler auf, die in der Praxis besonders kostspielig werden können.

Die ersten Stunden: Welche Schritte sofort erforderlich sind

Arzt verständigen – Ausstellung des Totenscheins

Verstirbt eine Person zu Hause oder im privaten Umfeld, muss unverzüglich der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst informiert werden. In Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern übernimmt diese Aufgabe in der Regel der diensthabende Arzt. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, die umgangssprachlich meist als „Totenschein“ bezeichnet wird.

Der Totenschein bildet die zwingende Grundlage für sämtliche weiteren Maßnahmen. Ohne dieses Dokument können weder die Meldung beim Standesamt noch die Bestattung oder spätere Nachlassangelegenheiten durchgeführt werden. Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen Teil für das Gesundheitsamt sowie einem nicht vertraulichen Abschnitt für weitere Behördenvorgänge. Angehörige müssen sich um die inhaltliche Erstellung normalerweise nicht kümmern, da die Ausstellung in der Regel innerhalb weniger Stunden erfolgt.

Bestattungsunternehmen beauftragen

Sobald der Totenschein vorliegt, sollte zeitnah ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Ein professioneller Bestatter übernimmt zahlreiche organisatorische Aufgaben und entlastet die Angehörigen erheblich. Dazu gehören insbesondere die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden, die Organisation der Trauerfeier und Bestattung sowie die Abstimmung mit Friedhof, Kirche, Krankenkasse und weiteren Stellen.

Wichtig ist dabei, die Kosten verschiedener Anbieter zu vergleichen. Die Preisunterschiede zwischen einzelnen Bestattungsunternehmen können erheblich sein. Mehrere tausend Euro Differenz für vergleichbare Leistungen sind in der Praxis keineswegs ungewöhnlich. Deshalb empfiehlt es sich, wenn möglich zwei oder drei Angebote einzuholen. Existiert bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag oder ein Notfallordner mit dokumentierten Wünschen des Verstorbenen, erleichtert dies die Organisation deutlich.

Wichtige Unterlagen sichern – jedoch mit Vorsicht

Bereits in den ersten Stunden sollten zentrale Unterlagen gesichtet und gesammelt werden:

  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • Stammbuch, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Versicherungspolicen, insbesondere Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen
  • Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Bankunterlagen, Kontokarten und vorhandene Notfallordner

Wichtig ist allerdings, dass die Unterlagen zunächst in der Wohnung verbleiben und nicht vorschnell „in Sicherheit gebracht“ werden. Denn bereits das Mitnehmen von Nachlassgegenständen kann unter Umständen als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden. Das kann erhebliche Probleme verursachen, wenn sich später herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist.

Die ersten Tage nach dem Todesfall

Sterbefall beim Standesamt melden

Der Todesfall muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe häufig bereits das beauftragte Bestattungsunternehmen. Das Standesamt stellt anschließend die Sterbeurkunde aus.

Die Sterbeurkunde ist das zentrale amtliche Dokument, mit dem sich Angehörige gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder der Rentenversicherung legitimieren. Empfehlenswert ist die Beantragung von mindestens sieben bis zehn Originalen, da viele Institutionen keine Kopien akzeptieren. Nachbestellungen verursachen zusätzliche Kosten und benötigen häufig mehrere Tage Bearbeitungszeit.

Testament beim Nachlassgericht einreichen

Wer ein Testament des Verstorbenen findet oder bereits besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob man selbst Erbe geworden ist oder möglicherweise enterbt wurde.

Das Testament darf weder geöffnet noch zurückgehalten oder vernichtet werden. Eine Unterdrückung oder Vernichtung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach Eingang eröffnet das Nachlassgericht das Testament und informiert sämtliche Beteiligten. Gerade bei notariellen Testamenten genügt die gerichtliche Eröffnungsniederschrift später häufig bereits als Nachweis der Erbenstellung.

Wichtige Stellen informieren

Innerhalb der ersten Woche sollten insbesondere folgende Stellen schriftlich benachrichtigt werden:

  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung oder Versorgungswerk
  • Arbeitgeber des Verstorbenen

Witwen oder Witwer können unter Umständen Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr haben. Dabei wird die volle Rente des Verstorbenen für drei Monate weitergezahlt. Dieser Anspruch muss jedoch aktiv beantragt werden.

Bestattung organisieren

Die gesetzlichen Bestattungsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland und liegen meist zwischen vier und zehn Tagen nach dem Todesfall. Welche Bestattungsform gewählt wird, richtet sich grundsätzlich nach dem dokumentierten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Die ersten Wochen: Wichtige Fristen beachten

Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen

Wer gesetzlicher oder testamentarischer Erbe geworden ist, hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung besteht.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Damit haftet der Erbe grundsätzlich auch für sämtliche Nachlassschulden mit seinem eigenen Vermögen. Deshalb sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet sein könnte.

Die Ausschlagung muss entweder persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt werden. Formlose Schreiben, E-Mails oder SMS genügen rechtlich nicht.

Eine Ausschlagung kann insbesondere sinnvoll sein:

  • bei überschuldetem Nachlass
  • bei unklaren Vermögensverhältnissen
  • aus steuerlichen Gründen

Vor einer endgültigen Entscheidung sollte nach Möglichkeit ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellt werden.

Erbschein – notwendig oder nicht?

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde des Nachlassgerichts, die bestätigt, wer Erbe geworden ist und zu welchem Anteil.

In vielen Fällen wird vorschnell ein Erbschein beantragt, obwohl dieser rechtlich gar nicht erforderlich wäre. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt häufig bereits die gerichtliche Eröffnungsniederschrift.

Ein Erbschein wird dagegen meistens benötigt:

  • bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament
  • bei privatschriftlichen Testamenten
  • wenn Banken oder Behörden ausdrücklich darauf bestehen

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können mehrere hundert Euro betragen.

Erbschaftsteuer innerhalb von drei Monaten anzeigen

Jeder Erbe ist verpflichtet, den Erwerb von Todes wegen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn aufgrund bestehender Freibeträge voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt.

Das Finanzamt erhält heutzutage häufig automatisch Kenntnis vom Erbfall, beispielsweise durch Banken, Notare oder Grundbuchämter. Wer die Anzeige unterlässt, riskiert Säumniszuschläge oder steuerrechtliche Konsequenzen.

Verträge prüfen und kündigen

In den ersten Wochen sollten sämtliche laufenden Verträge des Verstorbenen überprüft werden:

  • Mietvertrag
  • Versicherungen
  • Mitgliedschaften und Abonnements
  • Dauerlastschriften und laufende Abbuchungen

Besonders wichtig ist dabei: Lebensversicherungen werden häufig nicht an die Erben ausgezahlt, sondern an ausdrücklich benannte Bezugsberechtigte.

Die drei wichtigsten Dokumente

Die wichtigsten Unterlagen im Erbfall sind:

  • Totenschein
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein

Diese Dokumente erfüllen jeweils unterschiedliche Funktionen und werden im Alltag häufig verwechselt.

Häufige und kostspielige Fehler

Besonders problematisch sind in der Praxis folgende Fehler:

  1. Testamente zurückhalten oder vernichten
  2. Vorschnell einen Erbschein beantragen
  3. Die Ausschlagungsfrist versäumen
  4. Die Erbschaftsteueranzeige vergessen
  5. Kontovollmachten nach dem Tod weiter nutzen
  6. Die Wohnung vorschnell räumen
  7. Pflichtteilsansprüche übersehen

Gerade Pflichtteilsansprüche werden häufig unterschätzt. Enterbte Kinder oder Ehepartner können trotz Enterbung erhebliche Zahlungsansprüche gegen die Erben geltend machen.

Rechtliche Beratung im Erbfall

Viele Fehler im Erbfall entstehen bereits in den ersten Wochen und führen oftmals erst Monate oder Jahre später zu erheblichen finanziellen Belastungen oder familiären Konflikten. Wer frühzeitig rechtlichen Rat einholt, kann Risiken vermeiden und das Familienvermögen besser schützen.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Cocron GmbH & Co. KG (München/Berlin) berät Erben, Pflichtteilsberechtigte und Nachlassgläubiger in sämtlichen erbrechtlichen Fragen – von der Ausschlagung über den Erbschein bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.