Pflichtteil nach Erbausschlagung – Wann bleibt der Anspruch bestehen?

27.10.2025 116 Mal gelesen Autor: Istvan Cocron
Pflichtteil nach Erbausschlagung – Wann bleibt der Anspruch bestehen?

Wer ein Erbe ausschlägt, verzichtet in der Regel auf seine Erbenstellung. Doch es gibt Ausnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Pflichtteilsrecht trotz Ausschlagung bestehen – etwa, wenn der Erbe im Testament benachteiligt oder ausdrücklich enterbt wurde.

🔹 1. Allgemeiner Grundsatz

Das Pflichtteilsrecht bleibt nur erhalten, wenn ein Erbe eine beschränkte oder beschwerte Erbschaft ausschlägt.
Dies kann der Fall sein, wenn das Testament

  • eine Testamentsauflage oder Teilungsanordnung enthält oder
  • dem Erben weniger als den Pflichtteil zuweist.

In solchen Fällen gilt: Die Erbenstellung entfällt, der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen (§ 2306 BGB).

🔹 2. Keine Pflichtteilsergänzung bei freiwilliger Ausschlagung

Wer eine unbeschwerte Erbschaft ausschlägt – etwa wegen Überschuldung des Nachlasses oder Desinteresse – hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Denn ein solcher entsteht nur im Fall einer Enterbung (§ 2303 BGB).
Wer also eigenständig verzichtet, verliert automatisch seinen Pflichtteilsanspruch.

🔹 3. Beispiel aus der Praxis

Ein Erblasser setzt seinen Sohn als Erben ein, verpflichtet ihn aber, die Mutter bis zu ihrem Tod zu pflegen.
Der Sohn kann die Erbschaft ausschlagen (§ 2306 Abs. 1 S. 2 BGB) und den Pflichtteil nach § 2303 BGB verlangen.

Schlägt er dagegen aus, weil der Nachlass überschuldet ist,
➡️ kein Pflichtteilsanspruch,
da hier keine Enterbung vorliegt.

🔹 4. Sonderfall: Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

In Ehegattentestamenten mit sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln kann eine Ausschlagung als Pflichtteilsverlangen gewertet werden.
Das kann zur Folge haben, dass der Betroffene beim zweiten Erbfall vollständig ausgeschlossen wird.
➡️ Daher sollte vor jeder Ausschlagung eine rechtliche Prüfung erfolgen.

💡 Fazit:
Eine Ausschlagung ist immer sorgfältig abzuwägen. Sie kann sinnvoll sein, wenn der Erbe durch Auflagen oder Benachteiligungen betroffen ist, führt aber meist zum Ausschluss des Pflichtteilsrechts, wenn sie freiwillig erfolgt.

Die Kanzlei Cocron berät Sie bundesweit kompetent zu Erbfolge, Ausschlagung und Pflichtteilsansprüchen.