Ausstieg jetzt! S.W. Immobilienfonds 2051 Vemögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

13.03.2006 3244 Mal gelesen Autor: Jörg Reich

SW Immobilienfonds 2051 Vemögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

LG Duisburg: Widerrufsbelehrung fehlerhaft, Widerruf des Fondsbeitritts jederzeit möglich

Anleger, die sich an der SW Immobilienfonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt haben, können ihren Beitritt nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen.

Die im Jahr 1998 verwandte Widerrufsbelehrung entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Anleger können daher ihren Beitritt zur Gesellschaft auch heute noch widerrufen, wenn sie in einer sogenannten Haustürsituation, also zu Hause oder am Arbeitsplatz von den für die Fondsgesellschaft tätigen Vermittlern für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft geworben wurden.

Für die geschädigten Anleger ermöglicht diese Entscheidung den Ausstieg aus der Beteiligung und die Befreiung von weiteren Zahlungen an den Fonds.

Wir vertreten eine Reihe geprellter Anleger der SW Immobilienfonds 2051 Vemögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und beraten Sie schnell und kompetent, ob auch für Sie der schnelle Ausstieg möglich ist.

 

Rechtsanwalt Reich