Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Sachverständigen, der privat für einen Bauprozeß beauftragt wurde

05.07.2010 1417 Mal gelesen Autor: Dr. Winfried Grieger

Es wurde schon einmal darüber berichtet, dass grundsätzlich auch privat bestellte Sachverständigenkosten erstattungsfähig sind, wenn das Gutachten dieses Sachverständigen in das Verfahren eingebracht worden ist und nur so eine entsprechende Reaktion auf den Gegenvortrag leistbar ist.

Wird jedoch ein Gutachter privat bestellt, um den gesamten Prozessverlauf zu betreuen, so sind dessen Kosten nicht erstattungsfähig. Dies verstößt gegen den Grundsatz, dass die Parteien verpflichtet sind, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten. Dies entschied am 12.03.2010 das OLG Köln, NJW ? Spezial 2010,270.