Einbau eines Fahrstuhls

15.05.2009 1411 Mal gelesen Autor: Peter Ando Lindemann

FRAGE: Wir beabsichtigen einen Antrag zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzuges zu stellen. Benötigen wir dafür 100 % oder nur 75 % Zustimmung der Eigentümer?

ANTWORT: Der Einbau eines Fahrstuhls kann sowohl eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, als auch eine Erhöhung des Gebrauchswerts darstellen und zählt zu den privilegierten Modernisierungen, über die mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird, also durch ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verkörpern.