Verpflichtet eine Teilungserklärung zum Betreuungsvertrag?

23.11.2007 847 Mal gelesen Autor: Franz-Ludwig Kopinski

Die Regelung der Teilungserklärung, die den Wohnungseigentümer verpflichtet, einen bestimmten Betreuungsvertrag abzuschließen, wodurch er einseitig verpflichtet wird ohne persönliche Gestaltungsspielräume zu haben, ist unwirksam.
Ein solcher Vertrag der den Eigentümer für länger als 2 Jahre bindet, verstößt zudem gegen die Vertragsfreiheit und benachteiligt den Wohnungseigentümer unangemessen.

BGH, 13.10.2006, V ZR 289/05

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