Wasserschaden durch Wintergarten

18.10.2006 1501 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Wer als Wohnungseigentümer einen Wintergarten anbaut, muss die Folgekosten für eventuelle Wasserschäden bei den anderen Hausbewohnern selbst tragen, auch wenn die Eigentümerversammlung den Anbau gestattet hat.

Urt. v. 04.11.2005 OLG Düsseldorf