Kündigungswelle bei Prämiensparverträgen – Sparer können sich wehren

10.10.2019 16 Mal gelesen Autor: Thomas Diler
Immer mehr Sparkassen gehen dazu über, langlaufende Sparverträge zu kündigen. Aber nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.

Immer mehr Sparkassen gehen dazu über, langlaufende Sparverträge zu kündigen. Die Begründung ist fast immer die Gleiche: Durch die niedrigen Zinsen können die Kreditinstitute mit den Verträgen kein Geld mehr verdienen oder sie zahlen durch die vereinbarten Prämien drauf. Dienten Sparverträge mit langen Laufzeiten einst auch der Kundenbindung, möchten viele Sparkassen ihren treuen Kunden daher inzwischen kündigen.

Wie das Handelsblatt am 4. Oktober 2019 berichtete, wollen inzwischen mehr als 50 Sparkassen die für Verbraucher lukrativen Sparverträge kündigen oder haben bereits Kündigungen verschickt. "Da in absehbarer Zeit nicht von einem grundlegenden Wechsel in der Zinspolitik auszugehen ist, muss davon ausgegangen werden, dass noch weitere Sparkassen diesem Beispiel folgen werden. Allerdings: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Betroffene Verbraucher sollten sich deshalb nicht so einfach aus den lukrativen Sparverträgen drängen lassen", sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, von der Kanzlei Sommerberg LLP.

Sparkassen begründen die Kündigung der Sparverträge häufig mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte im Mai 2019 entschieden, dass die Kündigungen unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein kann (Az.: XI ZR 345/18). Allerdings ist die Kündigung erst dann möglich, wenn die höchste vereinbarte Prämienstufe tatsächlich erreicht wurde. Heißt: Vorher ist eine Kündigung des Sparvertrags durch die Sparkasse nicht möglich.

Das Urteil bezog sich auf einen Prämiensparvertrag der Kreissparkasse Stendal und lässt sich nicht pauschal auf jeden Sparvertrag übertragen. Rechtsanwalt Diler: "Die Sparverträge sind zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet. Selbst Sparverträge mit derselben Sparkasse können unterschiedliche Konditionen aufweisen."

So bezieht sich das BGH-Urteil auf Prämiensparverträge mit einer unbefristeten Laufzeit. Es gibt aber auch Verträge, in denen beispielsweise vereinbart wurde, dass die höchste Prämienzahlung ab dem 15. Vertragsjahr und in den folgenden Jahren erfolgt. "In vielen Verträgen wurden auch feste Laufzeiten vereinbart. Diese Verträge sind nicht so einfach kündbar. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, ob die Kündigung zulässig ist und oft haben die Verbraucher gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren", so Rechtsanwalt Diler.

Die Kanzlei Sommerberg LLP bietet betroffenen Sparern eine kostenlose Erstberatung an.

Mehr Informationen: https://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/kuendigung-praemiensparvertrag/

 

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