Zu niedrig bezahlt? Setzen Sie den gesetzlichen Mindestlohn durch!

18.11.2015 158 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Noch immer werden viele Arbeitnehmer zu gering bezahlt. Dabei ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns schon seit Anfang 2015 in Kraft. Wenn auch Sie zu wenig Gehalt bekommen, melden Sie sich bei uns!

Nach wie vor versuchen einzelne Unternehmen, die Gehälter ihrer Angestellten nach unten zu drücken. Dabei hat gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nahezu jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Wer geringer bezahlt wird, traut sich häufig nicht, das ihm zustehende Gehalt einzufordern. Zu groß ist die Angst vor einer möglichen Kündigung!

Fest steht aber: Wer von seinem Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn verlangt, darf deswegen nicht so ohne weiteres gekündigt werden!

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie ein zu niedriges Gehalt nicht unwidersprochen hin, sondern setzen Sie sich mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr!

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz (KschG) fällt, braucht Ihr Chef für eine wirksame Kündigung beispielsweise einen ganz konkreten Kündigungsgrund wie beispielsweise wichtige betriebliche Erfordernisse oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Wenn Sie aber den gesetzlichen Mindestlohn einfordern, verhalten Sie sich völlig korrekt: DerMindestlohn steht Ihnen ja gesetzlich zu!

Arbeiten Sie in einer kleinen Firma mit weniger als zehn Mitarbeitern, wird Ihr Arbeitsverhältnis nicht vom KschG abgedeckt. Hier gilt: Ihr Chef darf Sie im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist grundsätzlich entlassen. Aber: Er muss hierbei das sogenannte Maßregelverbot nach § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. So darf er einen Mitarbeiter nicht nur deshalb benachteiligen, weil dieser seine Rechte in zulässiger Weise ausgeübt hat!

Unser Tipp: Akzeptieren Sie nicht ein zu geringes Gehalt!

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten!

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