Digital Assets Control (DAC): Warnung vor Folgebetrug

02.07.2026 1 Aufruf Autor: Arthur Wilms
Digital Assets Control (DAC): Vorsicht bei Angeboten zur Wiederbeschaffung von Kryptovermögen

Wer bereits Opfer eines Anlagebetrugs oder Kryptobetrugs geworden ist, hofft häufig darauf, das verlorene Geld doch noch zurückzuerhalten. Genau an dieser Stelle setzen sogenannte Recovery-Unternehmen an. Eines dieser Angebote tritt unter der Bezeichnung Digital Assets Control (DAC) auf und wirbt damit, verlorene Kryptowährungen aufspüren oder zurückholen zu können. Als Kontaktadresse wird unter anderem contact@digital-assetscontrol.com verwendet.

Geschädigte sollten entsprechende Angebote besonders kritisch prüfen. In zahlreichen Fällen aus der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass angebliche Rückgewinnungsdienste nicht selten selbst Teil einer weiteren Betrugsmasche sind. Wer bereits Geld verloren hat, gerät dadurch häufig ein zweites Mal ins Visier der Täter.

Rechtsanwalt Arthur Wilms

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Digital Assets Control (DAC): Wie arbeiten angebliche Recovery-Unternehmen?

Viele Geschädigte erhalten Wochen oder sogar Monate nach einem Anlagebetrug plötzlich einen Anruf oder eine E-Mail. Die Kontaktaufnahme erfolgt oftmals überraschend.

Dabei behaupten die Ansprechpartner beispielsweise,

  • die verlorenen Kryptowährungen bereits lokalisiert zu haben,
  • Zugang zu internationalen Ermittlungsdatenbanken zu besitzen,
  • mit Strafverfolgungsbehörden oder Finanzaufsichten zusammenzuarbeiten,
  • Blockchain-Auswertungen durchgeführt zu haben oder
  • bereits eingefrorene Wallets identifiziert zu haben.

Nicht selten verfügen die Anrufer über erstaunlich viele Informationen über den ursprünglichen Betrugsfall. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass Daten zwischen verschiedenen Tätergruppen weitergegeben oder verkauft wurden.

Digital Assets Control (DAC): Welche Zahlungsforderungen treten häufig auf?

Ein besonders auffälliges Merkmal zahlreicher Recovery-Fälle sind immer neue Zahlungsaufforderungen.

Dabei werden unterschiedlichste Begründungen genannt, etwa

  • Blockchain-Analysegebühren,
  • Bearbeitungskosten,
  • Gerichtsgebühren,
  • Freischaltungskosten,
  • Sicherheitsleistungen,
  • AML-Prüfungen,
  • Steuern,
  • Wallet-Aktivierungen,
  • Versicherungsprämien oder
  • internationale Transferkosten.

Den Betroffenen wird regelmäßig erklärt, dass die Rückzahlung unmittelbar bevorstehe und lediglich noch eine letzte Zahlung erforderlich sei.

Gerade dieses Muster begegnet Geschädigten immer wieder. Nach Eingang der verlangten Beträge folgen jedoch häufig weitere Forderungen.

Digital Assets Control (DAC): Können Blockchain-Auswertungen sinnvoll sein?

Grundsätzlich lassen sich Kryptowährungstransaktionen auf öffentlichen Blockchains nachvollziehen. Professionelle Blockchain-Analysen können daher in geeigneten Fällen durchaus sinnvoll sein.

Hieraus folgt jedoch nicht automatisch, dass angeblich eingefrorene Vermögenswerte existieren oder kurzfristig zurücküberwiesen werden können.

Seriöse Ermittlungen unterscheiden sich deutlich von pauschalen Werbeversprechen. Insbesondere Zusagen, verlorene Kryptowährungen seien bereits vollständig gesichert oder müssten lediglich gegen Zahlung einer Gebühr freigegeben werden, sollten kritisch hinterfragt werden.

Digital Assets Control (DAC): Warum werden Betroffene erneut kontaktiert?

Recovery-Betrüger konzentrieren sich gezielt auf Personen, die bereits Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind.

Diese Geschädigten hoffen verständlicherweise auf eine Rückgewinnung ihrer Vermögenswerte. Genau diese Hoffnung wird häufig ausgenutzt.

In zahlreichen Fällen wird behauptet,

  • die Täter seien bereits identifiziert,
  • Wallets seien eingefroren,
  • Gerichte hätten Gelder freigegeben,
  • internationale Behörden warteten nur noch auf eine Formalität oder
  • eine Auszahlung könne sofort erfolgen.

Am Ende steht jedoch oftmals erneut die Forderung nach weiteren Zahlungen.

Digital Assets Control (DAC): Welche Warnsignale sollten beachtet werden?

Geschädigte sollten aufmerksam werden, wenn

  • unaufgefordert Kontakt aufgenommen wird,
  • eine schnelle Entscheidung verlangt wird,
  • angebliche Ermittlungsunterlagen nicht überprüfbar sind,
  • hohe Rückzahlungen garantiert werden,
  • ständig neue Gebühren entstehen,
  • ausschließlich Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert werden oder
  • Auszahlungen stets von weiteren Überweisungen abhängig gemacht werden.

Gerade die Behauptung, zunächst Gebühren bezahlen zu müssen, um anschließend das eigene Vermögen zurückzuerhalten, entspricht einem typischen Muster zahlreicher Recovery-Scams.

Digital Assets Control (DAC): Welche Möglichkeiten haben Geschädigte?

Wer bereits Zahlungen an ein Recovery-Unternehmen geleistet hat oder entsprechende Forderungen erhält, sollte den Sachverhalt sorgfältig prüfen lassen.

Je nach Einzelfall kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Sicherung vorhandener Unterlagen,
  • Auswertung von Wallet-Adressen,
  • Dokumentation sämtlicher Zahlungen,
  • Prüfung möglicher Zahlungswege,
  • Analyse der Blockchain-Transaktionen,
  • Strafanzeige sowie
  • weitere rechtliche Schritte gegenüber beteiligten Zahlungsdienstleistern.

Je früher Unterlagen gesichert werden, desto besser lassen sich Zahlungsströme nachvollziehen.

Digital Assets Control (DAC): Fazit

Bei Angeboten zur Wiederbeschaffung verlorener Kryptowährungen ist besondere Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn hohe Erfolgsversprechen gemacht werden oder zunächst Gebühren verlangt werden, bevor angeblich bereits gesicherte Vermögenswerte ausgezahlt werden sollen.

Ob Digital Assets Control (DAC) tatsächlich über die behaupteten Möglichkeiten verfügt, sollte jeder Betroffene sorgfältig prüfen. Unabhängig vom jeweiligen Anbieter gilt: Forderungen nach zusätzlichen Zahlungen, um bereits vorhandene Guthaben freizuschalten, entsprechen einem bekannten Muster aus zahlreichen Recovery-Scam-Verfahren.

Geschädigte sollten deshalb keine weiteren Zahlungen leisten, bevor die Seriosität des Angebots umfassend überprüft wurde.

Rechtsanwalt Arthur Wilms

Rechtsanwalt für Anlagebetrug, Kryptobetrug und Recovery Scam

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