Wer derzeit im Internet nach attraktiven Festgeldzinsen sucht, stößt auf zahlreiche Anbieter, die sichere Geldanlagen mit überdurchschnittlichen Renditen versprechen. Gerade in Zeiten steigender Zinsen nutzen viele Verbraucher Vergleichsportale oder Online-Suchmaschinen, um passende Angebote zu finden. Gleichzeitig nimmt jedoch auch die Zahl unseriöser Festgeldplattformen zu.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Internetseite thfinanz-ag.com gewarnt. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber über diese Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, anbieten.
Besonders bedeutsam ist der weitere Hinweis der BaFin: Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand besteht kein Zusammenhang mit der in der Schweiz eingetragenen TH Finanz AG. Nach Einschätzung der Behörde dürfte vielmehr ein Identitätsmissbrauch vorliegen.
Anleger sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie Kontakt zu dieser Internetseite oder den dort auftretenden Ansprechpartnern haben.
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THFinanz AG: Was die BaFin beanstandet
Die BaFin geht nach ihren bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass über thfinanz-ag.com Festgeldangebote beziehungsweise Bankgeschäfte ohne die hierfür notwendige Erlaubnis beworben werden.
Darüber hinaus weist die Behörde ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber offenbar den Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht jedoch keinerlei Verbindung zwischen der Internetseite und der TH Finanz AG mit Sitz in der Schweiz.
Solche Fälle werden als Identitätsmissbrauch oder Firmenklon bezeichnet. Dabei übernehmen unbekannte Täter den Namen eines real existierenden Unternehmens, um gegenüber Interessenten den Eindruck zu erwecken, es handele sich um einen seriösen und etablierten Anbieter.
Gerade bei Festgeldangeboten kann diese Vorgehensweise dazu führen, dass Anleger ein besonders hohes Vertrauen entwickeln.
THFinanz AG: Warum Festgeldbetrüger häufig bekannte Unternehmensnamen nutzen
Festgeld gehört für viele Verbraucher zu den klassischen und vergleichsweise sicheren Geldanlagen. Genau dieses Sicherheitsgefühl nutzen Täter häufig aus.
Durch die Verwendung des Namens eines bestehenden Unternehmens soll der Eindruck entstehen, dass Anleger ihr Geld bei einem regulären Finanzinstitut anlegen. Ergänzt wird dies häufig durch professionell gestaltete Internetseiten, überzeugende Vertragsunterlagen und telefonische Beratungsgespräche.
Teilweise erhalten Interessenten ausführliche Angebotsunterlagen, Zinsberechnungen oder Festgeldverträge. Nicht selten werden außerdem angebliche Einlagensicherungssysteme oder internationale Bankpartner erwähnt, um zusätzliches Vertrauen aufzubauen.
Für Verbraucher ist häufig kaum erkennbar, dass tatsächlich nicht das bekannte Unternehmen hinter der Internetseite steht, sondern bislang unbekannte Dritte dessen Identität missbrauchen.
THFinanz AG: Identitätsmissbrauch erschwert die Einordnung des Angebots
Ein besonderes Merkmal des von der BaFin beschriebenen Sachverhalts ist der Verdacht des Identitätsmissbrauchs.
Bei einem sogenannten Firmenklon verwenden unbekannte Täter den Namen oder das Erscheinungsbild eines tatsächlich existierenden Unternehmens. Teilweise werden Anschriften, Handelsregisterangaben oder Unternehmensbezeichnungen übernommen, um den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um den echten Anbieter.
Gerade weil viele Anleger den Namen des Unternehmens recherchieren und dabei auf einen real existierenden Eintrag stoßen, wird das Vertrauen in das Angebot häufig zusätzlich gestärkt.
Deshalb sollte nicht nur geprüft werden, ob ein Unternehmen tatsächlich existiert. Ebenso wichtig ist die Kontrolle, ob die verwendete Internetseite, die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen tatsächlich zu diesem Unternehmen gehören.
THFinanz AG: Was Betroffene jetzt beachten sollten
Wer bereits Geld im Zusammenhang mit thfinanz-ag.com überwiesen hat, sollte sämtliche Unterlagen vollständig sichern.
Hierzu gehören insbesondere Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen, Telefonnummern sowie sämtliche Angaben zu den verwendeten Bankverbindungen.
Weitere Zahlungen sollten nicht vorgenommen werden, wenn diese mit angeblichen Steuern, Gebühren oder sonstigen Voraussetzungen für eine Auszahlung begründet werden.
Je früher Zahlungswege nachvollzogen und beteiligte Empfängerkonten dokumentiert werden, desto besser lassen sich mögliche weitere Maßnahmen prüfen.
THFinanz AG: Vorsicht vor angeblichen Rückholangeboten
Nach verweigerten Auszahlungen werden Geschädigte nicht selten erneut kontaktiert.
Dabei treten angebliche Rückholunternehmen, internationale Ermittlungsfirmen oder Blockchain-Spezialisten auf und behaupten, das investierte Geld bereits lokalisiert zu haben. Vor einer Rückzahlung sollen jedoch zunächst weitere Gebühren entrichtet werden.
Nach den Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren handelt es sich hierbei häufig um einen sogenannten Recovery Scam, bei dem bereits geschädigte Anleger ein weiteres Mal zu Zahlungen bewegt werden sollen.
THFinanz AG: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum hat die BaFin vor thfinanz-ag.com gewarnt?
Nach den Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass über die Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, angeboten werden.
Was bedeutet Identitätsmissbrauch?
Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang zwischen der Website und der echten TH Finanz AG in der Schweiz. Unbekannte Täter sollen den Namen des Unternehmens verwenden, um Seriosität vorzutäuschen.
Welche Warnsignale treten bei Festgeldbetrug häufig auf?
Auffällig können besonders hohe Zinssätze, professionell gestaltete Unterlagen, intensive telefonische Betreuung und zusätzliche Zahlungsforderungen vor einer Auszahlung sein.
Was sollten Geschädigte tun?
Empfehlenswert ist es, sämtliche Unterlagen und Zahlungsnachweise aufzubewahren, keine weiteren Überweisungen vorzunehmen und den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen.
Kann investiertes Geld zurückverfolgt werden?
Ob Zahlungsströme nachvollzogen oder Vermögenswerte gesichert werden können, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und sollte individuell bewertet werden.
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